Ministerien und Staatskanzlei
Allgemeine Informationen
Sie suchen die Adresse der zuständigen Behörde ein Förderprogramm oder einen Gesetzestext? Hier finden Sie verschiedene Informationen zum Thema Natur und Landschaft.
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Schutzgebiete
Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz kennen verschiedene Möglichkeiten, Schutzgebiete zur dauerhaften Sicherung von Teilen von Natur und Landschaft auszuweisen.
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NATURA 2000
Zum Reichtum Europas gehört auch die Vielfalt seiner Natur, deren Wert unschätzbar ist. Mit diesem Naturerbe muss verantwortungsbewußt umgegangen werden, um es an künftige Generationen weitergeben zu können.
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Wald und Forstwirtschaft
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist als oberste Forst- und Jagdbehörde für alle Wälder in Schleswig-Holstein zuständig und ist Aufsichtsbehörde für die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten.
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Biotope / Biotopverbund
Der gesetzliche Auftrag zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen des Landes kann nur durch den Schutz ihrer angestammten Lebensräume (Biotope) erfüllt werden.
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Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft
Der Vertragsnaturschutz löst Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft und leistet damit einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtungen des Landes.
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Artenschutz
Maßnahmen für die Erhaltung und Wiedereinbürgerung von in ihren Beständen bedrohten Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten)
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Jagd
Die Landesregierung verfolgt eine Jagdpolitik, die auf eine größtmögliche Harmonisierung der Interessen von Jagd, Natur- und Tierschutz sowie auf die Verbesserung der Lebensbedingungen für die Wildarten abzielt.
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Landschaftsplanung
Die ökologischen Erkenntnisse der Wechselbeziehungen und funktionalen Abhängigkeiten in der Natur erfordern einen vorsorgenden, vorbeugenden und vorausschauend handelnden, ganzheitlichen Naturschutz.
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Naturerleben
Sich in und mit der Landschaft erholen, heißt die Landschaft mit allen Sinnen erfassen: Natur auf vielfältige Weise erleben, begreifen und verstehen.
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Projekte
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - wie auch die nachgeordneten Behörden - initiieren oder beteiligen sich an einer Vielzahl von unterschiedlichen Projekten im Bereich Natur und Landschaft.
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Eingriffsregelung
Im Rahmen der Zulassungsverfahren von Vorhaben sowie bei der Aufstellung von Plänen sind die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu ermitteln, zu bewerten und Lösungen zur Reduktion bzw. Kompensation aufzuzeigen. Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild vor Beeinträchtigungen zu bewahren.
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