Informationen zur Vergabe des Kinopreises Schleswig-Holstein
Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird für ein anspruchsvolles Kinoprogramm vergeben. Er prämiert kulturell vielfältige Angebote sowie einen hohen Anteil deutschsprachiger und europäischer Produktionen. Der Kinopreis würdigt die qualitative Programmarbeit eines Filmtheaters über die Dauer des zurückliegenden Programmjahres und zeichnet auch die kulturelle Versorgung im ländlichen Raum aus.
Vergeben wird der Preis vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. Die Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH organisiert das Vergabeverfahren.
Alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Kinos können ihre Jahresfilmprogramme zum Kinopreis Schleswig-Holstein einreichen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Rechtsform das Filmtheater geführt wird.
Es werden Auszeichnungen mit Preisgeldern zwischen 1.000 und 3.500 Euro vergeben.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, in der drei unabhängige Sachverständige vertreten sind. Die Jury wird auf Vorschlag der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein bestellt.
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