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Einzelfallberatung

Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen werden ausschließlich durch die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein getroffen. Mit entsprechenden Fragestellungen wenden Sie sich daher bitte an die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde. Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie nachstehend:

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