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Nationaler Integrationsplan

Integrationsgipfel und Nationaler Integrationsplan sind Ausdruck eines veränderten Politikverständnisses. Deutschland ist ein Einwanderungsland, deshalb ist das Thema Integration sowohl für die deutsche Bevölkerung als auch für die Migrantinnen und Migranten in diesem Land von größter Wichtigkeit. Schleswig-Holstein hat diesen Prozess unter anderem über die Innenministerkonferenz mittels einer Resolution im Bundesrat nachdrücklich befördert.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat bereits 2002 ein Konzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten beschlossen. 2006 wurde dieses Integrationskonzept auf 13 Leitlinien zur Integration zugespitzt. Diese Leitlinien sind in die Beschlussfassung des Bundesrates eingeflossen. Dieser Bundesratsbeschluss bildete die Grundlage für den Länderbeitrag zum Nationalen Integrationsplan, der 2007 unter der Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erarbeitet worden ist.

In allen Ländern wird Integrationspolitik inzwischen als zentrale gesellschaftliche Zukunftsaufgabe für die Bundesrepublik Deutschland verstanden. Die 16 Länder haben sich im Nationalen Integrationsplan erstmals auf gemeinsame Ziele und Strategien verpflichtet.

Der erste Teil des Länderbeitrages zum Nationalen Integrationsplan formuliert den länderübergreifenden Konsens zu Grundsatzpositionen der Integrationspolitik. Dazu gehören insbesondere:

  • Integrationspolitik als zentrale gesellschaftliche Zukunftsaufgabe für die Bundesrepublik Deutschland
  • Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe, die einen verstetigten Dialog zwischen den Ländern erfordert
  • Integrationspolitik als Zweibahnstraße einschl. der Erwartung eines klaren Bekenntnisses der Migrantinnen und Migranten zum Grundgesetz und den Verfassungen der Länder sowie der Akzeptanz der in unserem Land geltenden Grundrechte und Grundwerte.

Der zweite Teil des Länderbeitrages enthält politischen Absichten und Maßnahmen zu elf Handlungsfeldern. Nach Ansicht der Länder sind noch erhebliche Anstrengungen vor allem in der Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik erforderlich. Über Erfolg oder Misserfolg von Integration werde in erster Linie in den Kommunen vor Ort entschieden. Integration müsse daher am Wohnort, in den örtlichen Verwaltungen, am Arbeitsplatz, in den Schulen, in den Kindertagesstätten und unter Mitwirkung der Migranten gestaltet werden.

Der Nationale Integrationsplan wurde am 12. Juli 2007 von der Bundeskanzlerin vorgestellt. Er enthält über 400 Selbstverpflichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie der Nichtregierungsorganisationen.

Zwischenbericht

Auf dem 2. Treffen der für Integration zuständigen Minister und Senatoren der Länder am 10. April 2008 in Kiel wurde ein erster Zwischenbericht der Länder zur Umsetzung ihrer Selbstverpflichtungen im Handlungsfeld "Frühzeitige Förderung in Kindertageseinrichtungen" vorgelegt. Zu den anderen Selbstverpflichtungen im Nationalen Integrationsplan wurde von den Ländern im Herbst 2008 ein länderübergreifender Umsetzungsbericht vorgelegt. In diesem Umsetzungsbericht wurde aufgezeigt, inwieweit mit den Selbstverpflichtungen verfolgte Ziele erreicht worden sind beziehungsweise was zur Zielerfüllung auf den Weg gebracht worden ist. Die in Schleswig-Holstein ergriffenen Maßnahmen stellt der Bericht der Landesregierung zum Schleswig-Holsteinischen Integrationskonzept und zum Nationalen Integrationsplan von August 2008 dar.

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