!


Wer Deutsch lernen will, sollte einen Integrationskurs besuchen

Gruppe ausländischer Erwachsener im Deutschunterricht Integration - Deutschunterricht

Die Verfestigung des Aufenthaltstitels hängt nach dem Aufenthaltsgesetz auch davon ab, ob jemand ausreichend Deutsch kann. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration empfiehlt daher allen Migrantinnen und Migranten an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Neuzuwandernden Ausländern und Spätaussiedlern fördert der Bund den Besuch des Integrationskurses, in dem er die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Der Anspruch wird bei Ausländern von der Ausländerbehörde festgestellt. Spätaussiedler erhalten bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland ihren Anspruch bestätigt.

Altzuwanderinnen und Altzuwanderer haben zwei Möglichkeiten:

  • Es wird bei ALGII-Bezug oder wegen besonderer Integrationsbedürftigkeit eine Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme nach § 44a Aufenthaltsgesetz herbeigeführt. In diesem Fall ist die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen durch den Bund möglich.

Die Teilnahme auf Kosten des Bundes ist nur einmal möglich. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Kurs als Selbstzahler zu besuchen.

Weitere Informationen sind im Internet abrufbar:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Zusatzinformationen

Kontakt

Zum Herunterladen



Icon Newsletter Icon RSS-Feed

Diese Seite: