Die Härtefallkommission beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 01. Januar 2005 eine Härtefallkommission nach § 23a Aufenthaltsgesetz eingerichtet. Sie ist an die Stelle einer bereits seit Oktober 1996 arbeitenden Härtefallkommission getreten, die auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses eingerichtet wurde und als behördenunabhängiges Beratungsgremium tätig war.
Die Härtefallkommission kann in ausländerrechtlichen Einzelfällen Härtefallersuchen an das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein richten, wenn nach Feststellung der Kommissionsmitglieder dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt des oder der vollziehbar ausreisepflichtigen Betroffenen im Bundesgebiet rechtfertigen. Durch ein Härtefallersuchen erhält das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration als oberste Landesbehörde die Möglichkeit, gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde anzuordnen, abweichend von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.
Rechtliche Grundlagen für die Einrichtung und Arbeit der Härtefallkommission sind neben § 23a Aufenthaltsgesetz die §§ 10 bis 17 der Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie ausländischen Flüchtlingen und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Härtefallkommission (Ausländer- und Aufnahmeverordnung – AuslAufnVO). Daneben haben die Kommissionsmitglieder noch Verfahrensgrundsätze beschlossen.
Die aktuell tätige Härtefallkommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, der Migranten- und Flüchtlingsorganisationen von überörtlicher Bedeutung, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände sowie des Innenministeriums. Die Mitglieder werden durch den durch den Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration für den Zeitraum von zwei Jahren in das Gremium berufen. Die aktuelle Besetzungsperiode endet am 31.12.2010.
Mit Stand 01.01.2011 hat die Härtefallkommission folgende Zusammensetzung:
Gabriela Kunst - Nordelbisches Kirchenamt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Dr. Matthias Gillner - Katholisches Büro Kiel des Erzbistums Hamburg
Inga Morgenstern – Amnesty International
Arno Köppen - Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Petra Markowski-Bachmann - Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände
Doris Kratz-Hinrichsen - Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände
Kirsten Jessen - Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände
Dietrich Anders - Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände
Norbert Scharbach (Vorsitzender) – Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holstein
Hannelore Christiansen – Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holstein
Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung benannt. Stellvertretende Vorsitzende der Härtefallkommission ist Frau Veronika Dicke, Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holstein.
Geschäftsführung der Härtefallkommission:
Michael Bestmann
Telefon: 0431 988-3298
Telefax: 0431 988-3299
E-Mail: michael.bestmann@jumi.landsh.de
Regina Reger
Telefon: 0431 988-3280
Telefax: 0431 988-3299
E-Mail: regina.reger@jumi.landsh.de