Interview mit Integrationsminister Emil Schmalfuß
Schmalfuß setzt sich für Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig in Deutschland integriert haben, mit einer Initiative im Bundesrat ein
Herr Schmalfuß, am 16.12.2011 haben Sie im Bundesrat eine Initiative zur Ergänzung des Aufenthaltsrechts vorgestellt. Mit welchem Ziel?
© Landesvertretung Schleswig-Holstein
Schmalfuß: Mit dieser Initiative wollen wir das Aufenthaltsrecht in einer vieldiskutierten Frage systematisch weiterentwickeln. Sie bewegt mich persönlich genauso wie die politischen Parteien des Landtages und viele Menschen in Schleswig-Holstein:
Es geht um die Einfügung eines neuen § 25 b in das Aufenthaltsgesetz. Es geht um die Anerkennung nachhaltiger Integration.
Es sind in jüngerer Zeit eine Reihe von Gesetzesvorschlägen in den Bundestag eingebracht und abgelehnt worden, die sich mit der Thematik eines Bleiberechts beschäftigen.
Die Umsetzung der Vollzugsaufgaben im Aufenthaltsrecht obliegt aber im Wesentlichen den Ländern. Hier in der alltäglichen Praxis des Umgangs mit Betroffenen wird der Entwicklungsbedarf deutlich.
Wie wollen Sie diese Probleme lösen?
Schmalfuß: Wir in den Ländern sind es, die die Probleme vor Ort lösen müssen, die mit dem Aufenthaltsrecht arbeiten müssen. Deshalb haben wir unseren Antrag in den Bundesrat eingebracht.
Integrationsminister Emil Schmalfuß neben Sozialminister Heiner Garg rechts
© Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wir möchten, dass es zukünftig den Ausländerbehörden als den entscheidenden Stellen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren ermöglich wird, Ausländerinnen und Ausländern stichtagsunabhängig bei dem Nachweis nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Damit kann auf den einzelnen Fall bezogen in schicksalhaften Konstellationen entschieden werden, die bundesweit immer wieder auftreten. Diese lösen unterstützt durch mediale Berichterstattung breiten Widerstand in Bevölkerung und Politik aus.
Für Sie stehen also nicht allein der rechtliche Aspekt im Fokus, sondern insbesondere die persönlichen Lebensumstände der Menschen?
© Landesvertretung Schleswig-Holstein
Schmalfuß: Die Verpflichtung zur Ausreise und eine Aufenthaltsbeendigung am Ende eines erfolglosen langjährigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrens sind rechtlich einwandfrei, erscheinen aber vielfach moralisch nicht akzeptabel.
Solche Fälle begegnen uns immer wieder. Auch Sie persönlich werden menschlich berührt sein von mancher Lebensgeschichte und manchem Schicksal, dem unser Aufenthaltsrecht nicht gerecht werden konnte.
Es sind oft Fälle, in denen niemand aus dem Umfeld der Betroffenen verstehen konnte, dass die Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen plötzlich das Land verlassen sollten.
Es sind Fälle, in denen jeder Betrachter – und zwar unabhängig von seiner politischen Couleur – sofort spontan sagt: Das kann doch nicht sein!! Die sind doch schon so lange hier und längst integriert!
Gab es in der Vergangenheit Beispiele, in denen Menschen, die ausgewiesen werden sollten, doch bleiben konnten?
Schmalfuß: In manchen dieser Fälle konnte man auf anderen Wegen eine Lösung finden. Zum Beispiel über die Härtefallkommission, mittels der Innenministerkonferenz (IMK)-Beschlusslagen oder über den § 104 a – die erste gesetzliche Altfallregelung, die seit Ende 2009 ausgelaufen ist.
Manchen aber konnte von einer Verwaltung, die Recht und Gesetz zu beachten und auszuführen hat, eben auch nicht geholfen werden.
Worin unterscheidet sich Ihre Initiative von den bisherigen Diskussionen um die Bleiberechtsregelung?
Schmalfuß: Die Initiative zu § 25 b unterscheidet sich grundsätzlich von bisherigen Diskussionsmodellen zu diesem Problemkreis: Die neue Norm ist keine humanitäre Bleiberechtsregelung.
Das Ermessen der Behörden wird erst eröffnet, wenn nachhaltige Integrationsleistun-gen festgestellt wurden.
Anders als die Kette bisheriger Bleiberechts- und Altfallregelungen, die seit 15 Jahren mit steter Regelmäßigkeit immer wieder Bewegung in festgefahrene aufenthaltsrechtliche Verfahren brachten, ist die neue Reglung weder anlass-, stichtags- noch herkunftslandbezogen. Sie wird sich erstmals als neue Norm mit neuem Aufenthaltszweck im Gesetz wiederfinden. Dieser Aufenthaltszweck und zugleich der Titel der Vorschrift lautet: Nachhaltige Integration.
Auf welchen Personenkreis würde die Feststellung der nachhaltigen Integrationsleistungen zutreffen?
Schmalfuß: Es geht um Ausländerinnen und Ausländer,
- die nach Deutschland gekommen sind,
- die in unseren gesellschaftlichen Systemen und mit uns leben
- die aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Aufenthaltstitel erlangen können oder diesen verloren haben
- und die sich trotz allem integrieren.
Diese Menschen wachsen sozusagen immer wieder nach.
Diesem Umstand kann das bisherige Aufenthaltsgesetz nicht ausreichend Rechnung tragen. Deswegen sollten wir es systematisch weiterentwickeln, wie wir es bereits mit dem § 25 a Aufenthaltsgesetz (Anmerkung.: § 25a "Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden") getan haben.
Was hat sich mit dem § 25 a Aufenthaltsgesetz für integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits verbessert?
Schmalfuß: Der § 25 a, über den integrierte Jugendliche und Heranwachsende seit Juli 2011 ein Aufenthaltsrecht erhalten können, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen.
Die Norm macht es erstmals möglich, jungen Menschen stichtagsunabhängig und losgelöst von dem Vorverfahren der Eltern ein Aufenthaltsrecht zu erteilen – sofern sie denn integriert sind.
Warum sollen aber Menschen, die integriert sind, mit Vollendung des 21. Lebensjahres von der Begünstigung ausgeschlossen sein?
Wer sich gut integriert hat, dessen persönlicher Einsatz und dessen Leistung wollen Sie auch durch ein Aufenthaltsrecht anerkennen?
Schmalfuß: Wir führen die Diskussion um die Integration und Teilhabe von Ausländerinnen und Ausländern auf der Basis von "Fördern und Fordern".
Das war und ist ohne jeden Zweifel der richtige Verfahrensweg. Es ist aber auch an der Zeit, die Diskussion folgerichtig um den Aspekt der Anerkennung erbrachter nachhaltiger Integration als Ziel zu erweitern.
Deshalb wollen wir für die Ausländerinnen und Ausländer, die sich trotz rechtlich und wirtschaftlich schwieriger Rahmenbedingungen nachhaltig in Deutschland integriert haben, einen Schlusspunkt in den aufenthaltsrechtlichen Verfahren setzen und einen neuen Aufenthaltstitel einführen.
Ja, wer sich gut integriert hat, dessen persönlicher Einsatz und dessen Leistung muss auch durch ein Aufenthaltsrecht anerkannt werden.
An welchen Kriterien könnten Integrationsleistungen gemessen werden?
Schmalfuß: Die Rechtsprechung ist dem Gesetzgeber an dieser Stelle im Übrigen bereits einen Schritt voraus:
Die Frage des Umfangs und der Intensität erbrachter Integrationsleistungen spielt bei der Bewertung insbesondere von Entscheidungen zu humanitären Aufenthaltsrechten zunehmend eine gewichtige Rolle. Mit Begriffen wie "Verwurzelung" oder "faktischer Inländer" trägt dem die Rechtsprechung im Einzelfall zunehmend Rechnung.
Wer über die Anerkennung nachhaltiger Integrationsleistungen diskutiert, muss auch messbare Kriterien vorgeben.
Hier waren wir nicht auf Neudefinitionen angewiesen, sondern konnten aus dem Nationalen Integrationsplan ebenso Kriterien ableiten, wie aus dem Staatsangehörigkeitsrecht.
Für eine faktisch vollzogene Integration in diesem Sinne sprechen folgende Indikatoren:
- Sprachkenntnisse
- Langjähriger Aufenthalt in Deutschland
- Die grundsätzliche Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt.
- Die Partizipation am sozialen Leben.
- Und eine grundsätzlich gegebene Straffreiheit.
Die Kriterien geben in ihrer Gesamtschau ein Bild nachhaltiger Integration.
Was bedeutet eine ‚grundsätzlich gegebene Straffreiheit‘? Gibt es Ausnahmen?
Schmalfuß: Zu den vorgesehenen Ausschlussgründen gehört die "Straffälligkeit". Gerade dieser Aspekt wurde in Schleswig-Holstein intensiv diskutiert.
Wir wollen, dass geringfügige Straftaten im Einzelfall unbeachtlich bleiben können. Ich betone können – und nicht müssen.
Ich denke, unser Vorschlag ist ein guter Kompromiss, um einerseits Fällen geringer Verfehlungen in der Praxis gerecht werden zu können und gleichwohl an dem Grundsatz festzuhalten, dass gelebte Integration auch den Respekt von Recht und Gesetz voraussetzt.
Teilen Sie diese Ansicht auch als langjähriger Richter und in Ihrer Funktion als Justizminister?
Schmalfuß: Mir als langjährigem Richter, Strafkammervorsitzenden und jetzt Justizminister dürfen Sie glauben, dass ich vollumfänglich die Ansicht teile: Straffreiheit als Zielvorgabe für Integration ist richtig. Die Akzeptanz der Rechtsordnung ist und bleibt einer der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Daran wird niemand rütteln.
Auch die "ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten am aufenthaltsrechtlichen Verfahren" als Voraussetzung für eine Begünstigung ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Dabei geht es vor allem um die Mitwirkungspflicht, korrekte Angaben zur eigenen Person zu machen.
Wir müssen aber möglicherweise Verständnis dafür aufbringen, dass jemand in der Sondersituation der Flucht und der Ankunft in einer fremden Umgebung zunächst Falschangaben zu seiner Identität macht, weil sie oder er nicht weiß, was sie bzw. ihn erwartet.
Könnten diese aus der Sondersituation entstandenen Falschangaben nachträglich noch korrigiert werden?
Schmalfuß: Ihm muss die Pflicht auferlegt werden, seine Angaben zeitnah zu korrigieren und auch hier zur Rechtsordnung zurückzukehren. Auch über den Umfang der erforderlichen Lebensunterhaltssicherung wurde intensiv diskutiert. Schließlich muss die Erwartung gerechtfertigt sein, dass sich integrierte Menschen auch dauerhaft in unser wirtschaftliches System einfügen und ihr Leben finanziell selbstbestimmt gestalten können.
Gerade in diesem Punkt - wie auch bei den Anforderungen an die Sprachkenntnisse - sieht die Regelung Stellgrößen für Menschen vor, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder aus Altersgründen die Vorgaben nicht erfüllen können.
Wie viele Personen gelten zurzeit in Deutschland als geduldet und wie viele von ihnen könnten von der Regelung begünstigt werden?
Schmalfuß: Zum 30.6.2011 gab es in Deutschland 87.000 Geduldete von denen 58 % eine Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Jahren aufwiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht zu beantworten, wie viele Personen von der Regelung begünstigt werden könnten.
Das ist für mich aber auch eine nachrangige Frage, weil es um die qualitative Weiterentwicklung des Aufenthaltsrechts geht.
Natürlich bleibt es bei dem Ziel, das weitere Anwachsen von Geduldeten möglichst zu verhindern.
So ist und bleibt es Aufgabe des Staates, die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu verkürzen.
Einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung nachzukommen, obliegt den Verfahrensbeteiligten.
Und wenn eine gut integrierte Familien trotzdem abgeschoben werden soll?
Schmalfuß: Das gibt es immer wieder, und es wird immer wieder die bereits beschriebenen Fälle geben, in denen ein Aufschrei durch Bevölkerung und Politik geht, wenn denn eine gut integrierte Familie abgeschoben werden soll, bei der sich eigentlich alle Beteiligten einig sind: das kann nicht das Ergebnis unserer Rechtsanwendung sein.
Wäre die Sorge um die „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ im Zuge Ihrer Initiative berechtigt?
Schmalfuß: Die Sorge um die "Zuwanderung in die Sozialsysteme" kann die Initiative zu § 25 b nicht betreffen. Das Gegenteil ist der Fall: Der von der Regelung betroffene Personenkreis hält sich bereits langfristig im Bundesgebiet auf und bezieht je nach Einzelfall gar nicht, teilweise oder vollständig öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Wir verbessern bei letzteren mit einem legalen aufenthaltsrechtlichen Status maßgeblich die Zugangsmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt.
Wir schaffen also ein Instrument, um das eigenverantwortliche und selbständige Hinauswandern aus den Sozialsystemen zu ermöglichen.
Aus dem Bundesgebiet empfange ich bereits sehr viele positive Signale, die mich hoffen lassen, dass der Entwurf auch in Bundesrat und Bundestag die nötigen Mehrheiten finden wird. Wir sollten es uns weder ökonomisch noch demographisch leisten, nachweislich nachhaltig integrierte Menschen zu verlieren!
Ich denke, es ist der richtige Zeitpunkt, dass wir dieses Zeichen unserer ernstgemeinten und gelebten Integrationspolitik jetzt setzen und entschlossen umsetzen.
Zum Herunterladen:
Interview mit Integrationsminister Emil Schmalfuß zur Bundesratsinitiative "Ergänzung des Aufenthaltsrechts" (PDF, 160 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zum Thema:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Pressemitteilungen:
Im Bundesrat: Schleswig-Holstein stellt Initiative zum Aufenthaltsrecht vor (16.12.2011)
Landesregierung startet Bundesratsinitiative zum Aufenthaltsrecht (29.11.2011)
Weitere Informationen:
Zuwanderung und Integration
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