Interview mit Justizminister Emil Schmalfuß zur Sicherheit an schleswig-holsteinischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
Vor dem Hintergrund der tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt in einer öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2012 im bayerischen Dachau stellt das schleswig-holsteinische Justizministerium die Sicherheitsmaßnahmen an den Staatsanwaltschaften und Gerichten auf den Prüfstand.
Herr Schmalfuß, welche Maßnahmen haben Sie für
Schleswig-Holstein ergriffen, als Sie von der Nachricht erfuhren?
© Thomas Eisenkrätzer
Schmalfuß: Die Nachricht von den tödlichen Schüssen auf den Staatsanwalt in Dachau hat mich persönlich sehr betroffen gemacht - nicht zuletzt, weil ich viele Jahre als Richter beim Landgericht in Kiel tätig war. Als Zeichen tiefer Verbundenheit habe ich im Justizministerium, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein am Montag um eine Schweigeminute für den getöteten Staatsanwalt gebeten. Ferner habe ich den Innenminister gebeten, für alle Justizgebäude die Trauerbeflaggung anzuordnen.
Die Gewährleistung der Sicherheit in den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Schleswig-Holstein hat für mich oberste Priorität. Es ist wichtig, dass sich Sicherheitsmaßnahmen nicht nur auf spektakuläre Fälle beschränken dürfen, sondern es muss durch eine ständige Eingangskontrolle auch in kleineren Verfahren gewährleistet werden, dass dort nichts passieren kann. Aus diesen Gründen habe ich nach der Tat unverzüglich eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein eingeleitet.
Darüber hinaus erstellt ein externer Sicherheitsberater derzeit für zehn Gerichte Gefährdungsanalysen. Der Experte simuliert vor Ort auch Störungsfälle, um die Reaktionen zu überprüfen.
Was hat das Land bisher für die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften unternommen?
Schmalfuß: Wir haben bereits 2004 ein umfangreiches Konzept mit Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen, das bis 2014 umgesetzt wird. Dies beinhaltet insbesondere bauliche Maßnahmen zur Eingangskontrolle. Auch wenn aufgrund des Alters einiger Gebäude oder baulicher Besonderheiten nicht alle Maßnahmen überall umgesetzt werden können, muss das Ziel sein, dass in allen Gerichten generell und ständig Einlasskontrollen durchgeführt werden. Nach Auswertung der laufenden Überprüfung werde ich dies in enger Abstimmung mit den Direktorinnen und Direktoren umsetzen.
Welche Kosten werden für das Sicherheitskonzept veranschlagt?
Schmalfuß: 3,9 Millionen Euro wurden für das Sicherheitskonzept von 2006 bis 2010 investiert. Im Doppelhaushalt 2011/2012 sind weitere zwei Millionen Euro eingeplant. Beteiligt an der Entwicklung waren auch Experten des Landeskriminalamtes. Daneben gibt es umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen.
Um welche technischen Sicherheitsvorkehrungen handelt es sich konkret?
Schmalfuß: In den Gerichten werden unter anderem die Eingänge per Video überwacht, Zugangsschleusen mit Metalldetektoren ausgestattet, um gefährliche Gegenstände sicherzustellen und Panzerglas an Fenstern und Türen eingesetzt, so dass die Sicherheit in allen Gerichtssälen gewährleistet wird. Darüber hinaus werden Tiefgaragen mit schnell schließenden Rolltoren ausgerüstet, in besonders gefährdeten Räumen Einbruchmeldeanlagen eingebaut, und an jedem Arbeitsplatz soll künftig ein Notrufsystem vorhanden sein. Wird ein Alarm ausgelöst, soll automatisch der Raum per Telefon akustisch überwacht werden können.
Welche gefährlichen Gegenstände wurden bei den Eingangskontrollen beispielsweise sichergestellt?
Schmalfuß: Die Notwendigkeit dieser Eingangskontrollen zeigt sich am Beispiel des Kieler Amtsgerichts. Alleine hier werden den Besuchern pro Monat zwischen 400 bis 500 Messer abgenommen. Darunter befinden sich auch Stichwerkzeuge, die als Waffen einzustufen sind. Dieses Gericht besuchen täglich bis zu 700 Menschen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen werden bei Gerichtsverfahren mit erhöhtem Gefährdungspotenzial getroffen?
Schmalfuß: Neben den Eingangskontrollen stehen für Gerichtsverfahren mit Gefährdungslage eine speziell ausgebildete mobile Einsatzgruppe (MEG) aus Mitarbeitern des Justizwachtmeisterdienstes für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Prozesses und zur Gefahrenabwehr bereit. Sie kann von den Land- und Amtsgerichten sowie von allen Fachgerichten angefordert werden. Die Experten waren seit 2002 bereits in mehr als 450 Fällen im Einsatz.
In wie vielen Gerichten wurden die Sicherheitskonzepte bereits realisiert?
Schmalfuß: In 16 der 22 Amtsgerichte sind diese Sicherheitskonzepte bereits realisiert, ebenso bei den vier Landgerichten und am Oberlandesgericht.
Zum Herunterladen:
Interview mit Justizminister Emil Schmalfuß zur Sicherheit an schleswig-holsteinischen Gerichten und Staatsanwaltschaften (PDF, 58 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Pressemitteilung:
Schmalfuß: Sicherheitskonzept an Gerichten wird überprüft - Ziel müssen generelle Einlasskontrollen sein
Weitere Informationen:
Minister Emil Schmalfuß
Justizportal Schleswig-Holstein
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