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Schleswig-Holstein stellt Initiative zum Aufenthaltsrecht vor

Erscheinungsdatum:
16.12.2011

BERLIN. Schleswig-Holsteins Integrationsminister Emil Schmalfuß hat heute (16. November) im Bundesrat eine Initiative zur Ergänzung des Aufenthaltsrechts vorgestellt. Ziel ist es, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig in Deutschland integriert haben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Dieser Aufenthaltstitel soll mit einem neuen § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geschaffen werden. In diesem Artikel sollen auch die konkreten Voraussetzungen für die Gewährung des Aufenthaltsrechts formuliert werden, die erfüllt sein müssen, um eine faktisch vollzogene Integration festzustellen. Dazu gehören:

  • Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse als Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft
  • Langjähriger Aufenthalt in Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt als Grundsatz
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie Vorhandensein von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • Teilnahme am sozialen Leben
  • Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern
  • Grundsätzlich gegebene Straffreiheit.

"Wer diese Voraussetzungen in der Gesamtschau erfüllt, ist in Deutschland angekommen – unabhängig von seinem bisherigen Aufenthaltsstatus“, betonte Integrationsminister Schmalfuß. "Und diesen persönlichen Einsatz von Migrantinnen und Migranten bei ihrer Integration in unsere Gesellschaft wollen wir mit dem neuen Aufenthaltstitel anerkennen."

Anhang

Interview mit Integrationsminister Emil Schmalfuß zur Bundesratsinitiative "Ergänzung des Aufenthaltsrechts"

Weitere Informationen:
Zuwanderung und Integration

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431
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