Landesregierung startet Bundesratsinitiative zum Aufenthaltsrecht
- Erscheinungsdatum:
- 29.11.2011
KIEL. Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig in Deutschland integriert haben, sollen nach dem Willen Schleswig-Holsteins leichter eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Landesregierung hat heute (29. November) einer von Integrationsminister Emil Schmalfuß vorgelegten Bundesratsinitiative zugestimmt. Mit einem neuen § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) soll dieser Aufenthaltstitel geschaffen werden. "Wir wollen mit dieser Gesetzesergänzung den persönlichen Einsatz von Migrantinnen und Migranten bei ihrer Integration in unsere Gesellschaft mit einem Aufenthaltstitel anerkennen. Das ist bisher nicht ausreichend möglich
", erläuterte Schmalfuß.
In dem Entwurf für den § 25b Aufenthaltsgesetz sind als Voraussetzung für die Gewährung des Aufenthaltsrechts konkrete Indikatoren formuliert, die erfüllt sein müssen, um
eine faktisch vollzogene Integration festzustellen:
- Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse als Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft
- Langjähriger Aufenthalt in Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt als Grundsatz
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundes-republik Deutschland sowie Vorhandensein von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Teilnahme am sozialen Leben
- Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern
- Grundsätzlich gegebene Straffreiheit.
"Wer diese Voraussetzungen in der Gesamtschau erfüllt, ist in Deutschland angekommen – unabhängig von seinem bisherigen Aufenthaltsstatus
", betonte der Integrationsminister. "Damit geben wir den Ausländerbehörden (als den entscheidenden Stellen in aufenthaltsrechtlichen Fällen) ein weiteres Instrument an die Hand, um schwierige Konstellationen einer akzeptablen Lösung zuzuführen.
"
Durch diese Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird die Idee von Integration auf der Basis von "Fördern und Fordern" nunmehr um den Aspekt der Anerkennung folgerichtig ergänzt. Damit setzt die Landesregierung einen Beschluss des Landtages vom 7. Oktober 2011 um. "Die Vielzahl der Unterstützungsschreiben, die mein Haus seitdem erreicht haben, lassen vermuten, dass diese Initiative in Schleswig-Holstein von einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens getragen wird", so Schmalfuß.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431
988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.
Weitere Informationen:
Zuwanderung und Integration
nach oben