Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Krümmel
- Erscheinungsdatum:
- 17.03.2010
GEESTHACHT/KIEL. Im Kernkraftwerk Krümmel ist bei Inspektionsarbeiten und einer dabei durchgeführten Druckprüfung in einem Zwischenkühlsystem eine Leckage im Gehäuse einer Kühlwasserpumpe festgestellt worden. Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie "N" wurde der Atomaufsichtsbehörde heute (17. März) fristgerecht gemeldet. Das Zwischenkühlsystem ist dem Nachkühlsystem des Kernkraftwerks zugeordnet, dieses dient im Anforderungsfall der Wärmeabfuhr bei der Not- und Nachkühlversorgung des Reaktordruckbehälters. Für den derzeitigen Betriebszustand wird nur eine der vier gleichwertig vorhandenen Pumpen benötigt. Die defekte Pumpe wurde ausgebaut und wird untersucht. Die Atomaufsichtsbehörde hat unabhängige Sachverständige zur Klärung der Schadensursache hinzugezogen.
Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit dem 4. Juli 2009 vom Netz.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704
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