Strahlenschutzbehörde erteilt Genehmigung für Probebetrieb am Kieler Partikeltherapiezentrum (NRoCK)

Erscheinungsdatum:
04.02.2010

KIEL. Das Justizministerium als für den Strahlenschutz zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hat heute (4. Februar) der Firma Siemens für den Teilchenbeschleuniger der Partikeltherapieanlage des NRoCK, das auch unter der Bezeichnung Partikeltherapiezentrum (PTZ) Kiel bekannt ist, die Genehmigung zur Aufnahme des Probebetriebs erteilt. Für die ersten Komponenten des Beschleunigers, die sogenannten Ionenquellen, beginnt der Probebetrieb in den nächsten Tagen. Entsprechend dem Fortschritt der Installationen werden weitere Komponenten wie Linearbeschleuniger und Synchrotron schrittweise folgen. Neben dem Test der technischen Funktionsfähigkeit geht es beim Probebetrieb auch um den Nachweis, dass die Abschirmwirkung der Wände, die bis zu 4,8 m dick sind und zum Teil über zusätzliche Stahleinlagen verfügen, mindestens den in Modellrechnungen berechneten Werten entspricht. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Strahlenbelastung für das Personal weit unterhalb der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung liegen wird. Die mit diesem System beschleunigten Protonen und Kohlenstoff-Ionen sollen es ermöglichen,
Tumore mit bisher nicht erreichbarer Präzision zu bestrahlen und gleichzeitig das gesunde Gewebe in der Nachbarschaft weitgehend zu schonen. Die ersten Patienten werden voraussichtlich Anfang 2012 in der Partikeltherapieanlage behandelt.

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Strahlenschutz

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