Schmalfuß begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Erscheinungsdatum:
02.03.2010

KIEL. Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung begrüßt: "Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Urteilsspruch die Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form war ein unverhältnismäßiger Eingriff in die persönlichen Rechte und Freiheiten. Das Urteil hat zugleich für die Zukunft den engen Rahmen aufgezeigt, in dem eine Datenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen darf. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Grenze zwischen notwendigen Ermittlungshandlungen gegenüber tatsächlich Verdächtigen und dem Schutz der breiten Masse Unverdächtiger präzisiert. Der Generalverdacht gegen uns alle ist damit vom Tisch."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704

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