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Rechtsgrundlagen und Aufgabenverteilung

Zuständig für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein sowie für den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen, insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz.

Sicherheitsüberwachung Atomenergie Sicherheit © Kurt Michel / www.pixelio.de

Rechtslage

Die atomrechtlichen Verfahren werden von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Dem Bund steht die Gesetzgebungskompetenz zu. Wesentliche Rechtsgrundlagen für die atomrechtlichen Verfahren sind das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung. Das Atomgesetz wurde im Anschluss an die nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima durch ein Ausstiegs-Gesetz wesentlich geändert. Die Änderungen sind am 6. August 2011 in Kraft getreten. Für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke (unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein ) ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen. Die übrigen neun Kernkraftwerke erhielten jeweils individuelle Laufzeitbegrenzungen, so dass jede dieser Anlagen spätestens zu einem festgelegten Datum zwischen dem 31. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2022 ihren Leistungsbetrieb ebenfalls endgültig beenden wird.

Aufgaben des Bundes

Die Aufgaben des Bundes sind nach § 2 Strahlenschutzvorsorgegesetz die großräumige Ermittlung

  • der Radioaktivität in Luft und Niederschlägen,
  • der Radioaktivität in Bundeswasserstraßen, in Nordsee und Ostsee einschließlich Küstengewässer sowie
  • der Gamma-Ortsdosisleistung.

Aufgaben der Länder

Die Länder ermitteln nach § 3 Strahlenschutzvorsorgegesetz im Auftrag des Bundes die Radioaktivität in

  • in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Arzneimitteln und deren
    Ausgangsstoffen,
  • Futtermitteln,
  • Trink- und Grundwasser, oberirdischen Gewässern (außer Bundeswasserstraßen),
  • Abwässern, Klärschlamm, und Abfällen,
  • Böden und Pflanzen.

Diese Aufgaben werden von den Landesmessstellen anhand der von der Bundesregierung erlassenen "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz" (AVV-IMIS) durchgeführt.

Zusatzinformationen

Kontakt

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