Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
Justizministerium
Meldepflichtige Ereignisse
Die akutellen Pressemitteliungen aus den Bereichen Reaktorsicherheit und Strahlenschutz haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
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© Claudia Hautum /PIXELIO
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Reaktorsicherheitsbehörde im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration ist zuständig für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein sowie für den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen.
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Reaktorsicherheit
Die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein werden von der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Ministeriums durchgeführt, und zwar in fünf technischen und zwei juristischen Referaten.
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Strahlenschutz
Das Strahlenschutzvorsorgegesetz regelt die Umweltradioaktivitätsüberwachung bundesweit einheitlich.
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© Kurt Michel / www.pixelio.de
Rechtsgrundlagen und Aufgabenverteilung
Die atomrechtlichen Verfahren werden von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt.
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