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Reaktorsicherheit

Ein Atomkraftwerk von außen Atomkraftwerk © Viktor Mildenberger / www.pixelio.de

Atomrechtliche Verfahren

Die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein werden von der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Ministeriums durchgeführt, und zwar in fünf technischen und zwei juristischen Referaten.

Die Verfahren beziehen sich auf die drei in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke:

  • Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB), Eigentümer Vattenfall (66,7 Prozent) und E.ON (33,3 Prozent), am Netz seit 13. Juli 1976
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  • Kernkraftwerk Krümmel (KKK), Eigentümer Vattenfall (50 Prozent) und E.ON (50 Prozent), am Netz seit 28. September 1983
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  • Kernkraftwerk Brokdorf (KBR), Eigentümer E.ON (80 Prozent) und Vattenfall (20 Prozent), am Netz seit 14. Oktober 1986
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  • sowie auf den 1958 in Betrieb gegangenen Forschungsreaktor FRG-1 des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (thermische Leistung 5 Megawatt), der am 28. Juni 2010 endgültig abgeschaltet wurde.

Zusatzinformationen

Kontakt

Pressearchiv Reaktorsicherheit

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen von Juni 2007 bis Oktober 2009 aus dem Bereich "Reaktorsicherheit":

Pressemitteilungen des Sozialministeriums zu den Kernkraftwerken seit dem 28. Juni 2007.



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