Kernkraftwerk Krümmel
Das Atomgesetz wurde im Anschluss an die nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima durch ein Ausstiegs-Gesetz wesentlich geändert. Die Änderungen sind am 6. August 2011 in Kraft getreten. Für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke (unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein ) ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen.
Das Kernkraftwerk Krümmel stand zuvor bereits - ausgenommen von wenigen Betriebstagen im Juni / Juli 2009 seit dem 28.06.2007 still. Der Stillstand war im Wesentlichen auf Schäden an den Maschinentransformatoren zurückzuführen. Die Maschinentransformatoren haben die Aufgabe den in der Anlage produzierten Strom in das 380 – kV- Überland-Netz einzuspeisen.
Die Probleme an den Transformatoren führten zu einen umfangreichen Austausch aller auf dem Gelände befindlichen Transformatoren auch auf den dem 380-KV-Netz unterlagerten Spannungsebenen. Die Neubeschaffung und Installation der Transformatoren erforderte einen mehrjährigen Zeitbedarf, der aber zusätzlich genutzt wurde um weitere technische Probleme zu lösen, wie eine umfangreiche Dübelsanierung, Sanierungen von Rohrleitungen und Armaturen, Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrages von Fremdkörpern in den Reaktordruckbehälter.
Zusätzlich zu den technischen Aspekten hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Organisation, Administration, Kommunikation und das Zusammenwirken von Mensch und Maschine sowie das Sicherheitsmanagement überprüft.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage sind die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerk durchzuführen. Die Länge dieses Prozesses hängt zunächst vom Stilllegungskonzept der Betreibergesellschaft ab, außerdem insbesondere von der Verfügbarkeit von Castorbehältern zur Entsorgung von Brennelementen und dem Fortschritt des Endlagerauswahlverfahrens auf Bundesebene.
In der Zwischenzeit führt das Kernkraftwerk Krümmel einen Nachbetrieb durch, mit dem die Kühlung der Brennelemente und die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt wird.
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