Kernkraftwerk Brunsbüttel
Das Atomgesetz wurde im Anschluss an die nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima durch ein Ausstiegs-Gesetz wesentlich geändert. Die Änderungen sind am 6. August 2011 in Kraft getreten. Für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke (unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein) ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel stand zuvor bereits seit Mitte 2007 still. Ursache hierfür waren mehrere Meldepflichtige Ereignisse, deren Auswertung eine ganze Reihe von Sanierungsarbeiten erforderlich machte: die Optimierung des Sicherheitssystems, die Entmaschung der Notstromversorgung, die Sanierung von Dübel-Verbindungen und von Stahlbühnen, den Austausch von Transformatoren und diesbezügliche Abnahme- und Funktionsprüfungen sowie die Sanierung bzw. den Austausch von Armaturen, Flanschen und Kleinleitungen aufgrund von Rissen infolge transkristalliner Spannungsrisskorrosion.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage sind die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerk durchzuführen. Die Länge dieses Prozesses hängt zunächst vom Stilllegungskonzept der Betreibergesellschaft ab, außerdem insbesondere von der Verfügbarkeit von Castorbehältern zur Entsorgung von Brennelementen und dem Fortschritt des Endlagerauswahlverfahrens auf Bundesebene.
In der Zwischenzeit führt das Kernkraftwerk Brunsbüttel einen Nachbetrieb durch, mit dem die Kühlung der Brennelemente und die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden.
Informationen zum Fund korrodierender Stahlblechfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel:
Pressemitteilungen:
Atomkraftwerk Brunsbüttel: Korrodierte Fässer entdeckt (Pressemitteilung vom 07.03.2012)
Atomaufsicht zu Greenpeace-Vorwürfen (09.03.2012)
Ankündigung: Atomaufsicht veröffentlicht Fragen und Antworten (13.03.2012)
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