Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Reaktorsicherheitsbehörde im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration ist zuständig für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein sowie für den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen, insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz.
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In erster Linie obliegt es der Reaktorsicherheitsbehörde, darüber zu wachen, dass die Betreiber kerntechnischer Anlagen die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen, die sich entweder aus gesetzlichen Regelungen oder aus den jeweils erteilten Genehmigungsbescheiden ergeben. Die Beobachtung der Betriebserfahrungen spielt hier eine wesentliche Rolle. Hierzu gehört insbesondere die Auswertung meldepflichtiger Ereignisse. Bei Ereignissen in anderen Kernkraftwerken (im In- und Ausland) finden "Übertragbarkeitsprüfungen" statt. Schwerpunkte bilden weiterhin die Revisionen, für die das jeweilige Kernkraftwerk in der Regel einmal jährlich etwa einen Monat lang vom Netz genommen wird und so genannte Periodische Sicherheitsüberprüfungen.
Wichtige Bestandteile der atomrechtlichen Verfahren sind auch die Überprüfung von Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betreiberpersonals, des Zusammenwirkens von Mensch und Maschine sowie des Qualitätsmanagements. Gegenstand behördlicher Prüfungen ist weiterhin der Schutz der Atomanlagen gegen Einwirkungen von außen (wie zum Beispiel Erdbeben oder Explosionsdruckwellen). Außerdem werden z.B. die Notfallschutzübungen der Kraftwerksbetreiber überwacht sowie behördliche Katastrophenschutzübungen durchgeführt.
Die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften hinsichtlich kerntechnischer Anlagen wird unter anderem im Wege der Umgebungsüberwachung und der Kernreaktorfernüberwachung geprüft.
Die Abteilung ist auch für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz des Bundes zuständig. Nach diesem Gesetz ist die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen sowie im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen - insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz (Röntgenverordnung) - nimmt die Abteilung als Genehmigungsbehörde und vor Ort tätige Aufsichtsbehörde wahr. Einen Schwerpunkt bildet hier gegenwärtig das Genehmigungsverfahren nach der Strahlenschutzverordnung für ein Partikeltherapiezentrum in Kiel.
Die Reaktorsicherheitsbehörde bedient sich bei ihrer Tätigkeit in großem Umfang der Unterstützung von Sachverständigen. Die dadurch entstehenden Kosten sind weitestgehend von den Betreibergesellschaften zu erstatten, die außerdem auch Genehmigungs- und Aufsichtsgebühren zu entrichten haben.
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