!


Strafrecht und Gewaltprävention

Informationen unter anderem zu folgenden Themen:

Auf aufgeschlagener Schönfelder Deutsche Gesetze und ein geschlossener daneben © Freelancer0111 / www.pixelio.de

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Vorschriften, die die Merkmale strafbarer Handlungen festlegen und hieran die Strafe oder andere Rechtsfolgen zum Zwecke der Verhütung künftiger Verbrechen knüpfen (Sicherungsmaßnahmen). Nicht zum Strafrecht gehören das Ordnungsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeits-(Bußgeld-)verfahren und das Disziplinarstrafrecht.

Das deutsche Strafrecht ist geregelt im Strafgesetzbuch und verschiedenen Nebengesetzen. Es gilt für alle von Deutschen oder Ausländern im Inland und auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen begangenen Straftaten (Territorialitätsprinzip), für Auslandstaten von Deutschen, es sei denn, dass die Tat nach dem Recht des Begehungsortes nicht mit Strafe bedroht ist. In bestimmten Fällen wird auch die Tat eines Ausländers, die dieser im Ausland begangen hat, nach deutschem Recht bestraft.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen einiger strafrechtlicher und gewaltpräventiver Themen des schleswig-holsteinischen Justizministeriums:

Bekämpfung der Wirtschaftkriminalität

Schleswig-Holsteins Justiz bekämpft erfolgreich mit Nachdruck die "Kriminalität der Mächtigen" - wie die besonders sozialschädliche Kriminalitätsform der Wirtschaftskriminalität.

mehr lesen

Besserer Schutz für Stalking-Opfer

Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, können künftig strafrechtlich besser geschützt werden. Das verabschiedete Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz.

mehr lesen

Jugendkriminalität:

Zwei sich prügelnde Kinder: Ein Kind fällt zu Boden, das andere hält es am Arm fest Jugendgewalt © Martin Schemm / www.pixelio.de

Diversionsverfahren bei jugendlichen Beschuldigten

Die Diversionsrichtlinien Schleswig-Holsteins (seit dem 1. Juli 1998 in Kraft) verfolgen das Ziel, auf die Straffälligkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, das heißt von Personen zwischen 14 und 18 beziehungsweise 18 bis 21 Jahren, möglichst unbürokratisch, zeitnah und erziehungswirksam zu reagieren.

mehr lesen

Vorrangiges Jugendverfahren oder "Das Flensburger Modell"

Bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität ist es insbesondere wichtig, dass durch eine zeitnahe Reaktion den Jugendlichen und Heranwachsenden Grenzen aufgezeigt werden; das heißt, dass eine Sanktion der Tat unmittelbar "auf dem Fuße" folgt.

mehr lesen

Fallkonferenzen

Für den sachgerechten Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern ist vom Generalstaatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium das Projekt "Fallkonferenzen" entwickelt worden.

mehr lesen

Drei Jugendliche an einer elektronischen Schalttafel © Karl-Heinz Laube / www.pixelio.de

Handlungsempfehlungen zur Förderung der arbeitsmarktlichen Integration delinquenter Jugendlicher und Heranwachsender

Zusammenarbeit der Justiz, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe mit der Agentur für Arbeit und der ARGE bei justiziellen Reaktionen auf Jugendkriminalität im Kreis Pinneberg. Ziel ist es, dass ein geregelter Tagesablauf sowie die Erlangung von gesellschaftlicher Wertschätzung durch die Aufnahme von Arbeit oder Vorbereitungsmaßnahmen, die die Aufnahme einer Arbeit begünstigen, geeignet sein können, delinquentes Verhalten bei Jugendlichen einzudämmen oder zu beenden.

mehr lesen

Ein Mann sitzt in der U-Bahn, neben ihm ein Mädchen, hinter ihm ein Junge Plakat "Lieben Sie Kinder mehr als Ihnen lieb ist? © UKSH

"Kein Täter werden"

Behandlungsprojekt zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch.Gemeinsam mit der Sektion für Sexualmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein hat die Landesregierung das Behandlungsprojekt "Kein Täter werden" initiiert. Das Projekt richtet sich an Männer mit pädophilen Neigungen bevor diese durch Kindesmissbrauch straffällig werden.

mehr lesen

Eine Frau schaut erschrocken in den Schrank Einbruch © Weisser Ring

Opferschutz

Opferschutz ist seit Jahren ein Anliegen der Landesregierung. Opfer von Straftaten dürfen mit ihren seelischen und körperlichen Verletzungen nicht allein gelassen werden. Sie müssen materielle und psychosoziale Hilfe und Unterstützung erfahren. Und die rechtliche Stellung der Opfer muss durch gesetzliche Regelungen spürbar verbessert werden.

mehr lesen

Schöffenamt

Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Teil der Rechtsprechung. Nähere Informationen für Schöffinnen und Schöffen und die Schöffenfibel zum Herunterladen.

mehr lesen

Sexueller Missbrauch an Kindern

Meinem Kind ist etwas zugestoßen - was kann ich tun? Hier finden Sie Informationen und Hilfestellung.

mehr lesen

Zusatzinformationen

Kontakt



Icon Newsletter Icon RSS-Feed

Diese Seite: