Strafrecht und Gewaltprävention
Informationen unter anderem zu folgenden Themen:
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Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Vorschriften, die die Merkmale strafbarer Handlungen festlegen und hieran die Strafe oder andere Rechtsfolgen zum Zwecke der Verhütung künftiger Verbrechen knüpfen (Sicherungsmaßnahmen). Nicht zum Strafrecht gehören das Ordnungsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeits-(Bußgeld-)verfahren und das Disziplinarstrafrecht.
Das deutsche Strafrecht ist geregelt im Strafgesetzbuch und verschiedenen Nebengesetzen. Es gilt für alle von Deutschen oder Ausländern im Inland und auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen begangenen Straftaten (Territorialitätsprinzip), für Auslandstaten von Deutschen, es sei denn, dass die Tat nach dem Recht des Begehungsortes nicht mit Strafe bedroht ist. In bestimmten Fällen wird auch die Tat eines Ausländers, die dieser im Ausland begangen hat, nach deutschem Recht bestraft.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen einiger strafrechtlicher und gewaltpräventiver Themen des schleswig-holsteinischen Justizministeriums:
Bekämpfung der Wirtschaftkriminalität
Schleswig-Holsteins Justiz bekämpft erfolgreich mit Nachdruck die "Kriminalität der Mächtigen" - wie die besonders sozialschädliche Kriminalitätsform der Wirtschaftskriminalität.
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Besserer Schutz für Stalking-Opfer
Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, können künftig strafrechtlich besser geschützt werden. Das verabschiedete Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz.
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Jugendkriminalität:
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Diversionsverfahren bei jugendlichen Beschuldigten
Die Diversionsrichtlinien Schleswig-Holsteins (seit dem 1. Juli 1998 in Kraft) verfolgen das Ziel, auf die Straffälligkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, das heißt von Personen zwischen 14 und 18 beziehungsweise 18 bis 21 Jahren, möglichst unbürokratisch, zeitnah und erziehungswirksam zu reagieren.
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Vorrangiges Jugendverfahren oder "Das Flensburger Modell"
Bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität ist es insbesondere wichtig, dass durch eine zeitnahe Reaktion den Jugendlichen und Heranwachsenden Grenzen aufgezeigt werden; das heißt, dass eine Sanktion der Tat unmittelbar "auf dem Fuße" folgt.
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Fallkonferenzen
Für den sachgerechten Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern ist vom Generalstaatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium das Projekt "Fallkonferenzen" entwickelt worden.
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Handlungsempfehlungen zur Förderung der arbeitsmarktlichen Integration delinquenter Jugendlicher und Heranwachsender
Zusammenarbeit der Justiz, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe mit der Agentur für Arbeit und der ARGE bei justiziellen Reaktionen auf Jugendkriminalität im Kreis Pinneberg. Ziel ist es, dass ein geregelter Tagesablauf sowie die Erlangung von gesellschaftlicher Wertschätzung durch die Aufnahme von Arbeit oder Vorbereitungsmaßnahmen, die die Aufnahme einer Arbeit begünstigen, geeignet sein können, delinquentes Verhalten bei Jugendlichen einzudämmen oder zu beenden.
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"Kein Täter werden"
Behandlungsprojekt zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch.Gemeinsam mit der Sektion für Sexualmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein hat die Landesregierung das Behandlungsprojekt "Kein Täter werden" initiiert. Das Projekt richtet sich an Männer mit pädophilen Neigungen bevor diese durch Kindesmissbrauch straffällig werden.
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Opferschutz
Opferschutz ist seit Jahren ein Anliegen der Landesregierung. Opfer von Straftaten dürfen mit ihren seelischen und körperlichen Verletzungen nicht allein gelassen werden. Sie müssen materielle und psychosoziale Hilfe und Unterstützung erfahren. Und die rechtliche Stellung der Opfer muss durch gesetzliche Regelungen spürbar verbessert werden.
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Schöffenamt
Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Teil der Rechtsprechung. Nähere Informationen für Schöffinnen und Schöffen und die Schöffenfibel zum Herunterladen.
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Sexueller Missbrauch an Kindern
Meinem Kind ist etwas zugestoßen - was kann ich tun? Hier finden Sie Informationen und Hilfestellung.
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