Gerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein
Mediation ist eine von mehreren Formen der Konfliktbewältigung und -lösung. Hier erhalten Sie Informationen über die gerichtliche Mediation an schleswig-holsteinischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Mediation ist in aller Munde. Hierbei handelt es sich um eine von mehreren Formen der Konfliktbewältigung und -lösung, die wegen ihrer Erfolge in vielen unterschiedlichen Bereichen zwischenmenschlicher Streitfälle anerkannt ist.
Nachdem die Justiz in Niedersachsen erfolgreich ihr Projekt "gerichtsnahe" Mediation (nähere Informationen rechte Seite) abgeschlossen hat, hat sich die ordentliche Gerichtsbarkeit der schleswig-holsteinischen Justiz entschlossen, am Oberlandesgericht Schleswig, den Langerichten Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck sowie den Amtsgerichten Kiel und Lübeck die gerichtliche Mediation einzuführen
Was es mit der gerichtlichen Mediation auf sich hat, erläutern die ehemalige Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Görres-Ohde und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer Dose in einem gemeinsamen an die Anwaltschaft in Schleswig-Holstein (siehe rechts).
Das gemeinsam vom Oberlandesgericht und dem Justizministerium herausgegebene Faltblatt, dem Sie weitere Informationen und Adressen zum Thema "Gerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein - die andere Konfliktlösung" entnehmen können, haben wir auf der rechten Seite für Sie zum Herunterladen oder zum Bestellen eingerichtet.
Weitere Informationen ergeben sich dort auch aus den einsehbaren Leitlinien für gerichtliche Mediation beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Weitere Informationen haben wir im Kasten auf der rechten Seite für Sie zusammengestellt.