Schutz für Opfer von Straftaten
Opferschutz ist seit Jahren ein Anliegen der Landesregierung. Opfer von Straftaten dürfen mit ihren seelischen und körperlichen Verletzungen nicht allein gelassen werden. Sie müssen materielle und psychosoziale Hilfe und Unterstützung erfahren. Und die rechtliche Stellung der Opfer muss durch gesetzliche Regelungen spürbar verbessert werden.
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Die folgenden Beiträge informieren über Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und die betreffenden gesetzlichen Regelungen:
Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes
Der Opferschutzes ist zum Beispiel in den Bereichen Zeugenbegleitprogramme für Kinder, Beratung und Betreuung von Opfern sowie Täter-Opfer-Ausgleich verbessert worden.
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Gesetzliche Regelungen zum Opferschutz
Dem Verletzten sind in der Strafprozessordnung bestimmte Rechte eingeräumt, die ihm die Wahrnehmung sowohl seiner Genugtuungsinteressen als auch seiner wirtschaftlichen Interessen gestatten.
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Verbesserung der Position von Opfern in Strafverfahren
Schlewig-Holstein setzt sich weiter dafür ein, dass Opfer bereits im Strafverfahren ihre Schadensersatzansprüche gegen den Täter durchzusetzen können.
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Opferhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein
Eine Übersicht über die Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in Schlewig-Holstein haben wir nachfolgend für Sie zum Herunterladen erstellt:
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Schnellere Hilfe für die Opfer von Gewalttaten
Unbürokratische Antragstellung hilft Kriminalitätsopfern, ihre Rechte wahrzunehmen.
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Stalking: Besserer Schutz für Opfer
Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, können künftig strafrechtlich besser geschützt werden. Das verabschiedete Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz.
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Landesstiftung Opferschutz: Hilfe für Kriminalitätsopfer
Unter www.stiftung-opferschutz-sh.de erhalten Opfer von Gewalttaten Informationen über die Opferhilfe der Stiftung.
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"Restorative Justice" (EU-Projekt)
Restorative Justice (wiederherstellende Gerechtigkeit) ist eine Reaktion auf Delikte, die das Opfer, den Täter und die Gemeinschaft in die Suche nach Lösungen einbezieht. Die Lösungen sind auf die Wiederherstellung von positiven sozialen Beziehungen, insbesondere auf Wiedergutmachtung, Versöhnung und Vertrauensbildung hin angelegt. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration beteiligt sich an einem EU-Projekt..
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Sexueller Missbrauch in Institutionen
Dokumentation der Rendsburger Fachtagung am 01.11.2010 zu Strategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Bildungsinstitutionen.
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Täter-Opfer-Ausgleich
Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers (Mediator) eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen.
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