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Das Betreuungsrecht: Betreuungswesen in Schleswig-Holstein

Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht verbessert nun die Rechtsposition von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr rechtlich besorgen können, auf mehrfache Weise:

Bis 1992 wurden auch in Schleswig-Holstein Entmündigungen ausgesprochen oder Pflegschaften eingerichtet, die häufig in großer Anzahl und ohne persönlichen Kontakt zu den Betroffenen durch Behörden oder Privatpersonen (zum Beispiel durch Rechtsanwälte) wahrgenommen wurden. Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht verbessert nun die Rechtsposition von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr rechtlich besorgen können, auf mehrfache Weise:

  • Grundsätzlich bleibt die oder der Betreute weiter rechtlich handlungsfähig; Betreuerinnen oder Betreuer sind lediglich rechtliche Vertreter der Betreuten.
  • Persönliche Anhörungen durch die Richterinnen, Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Vormundschaftsgerichte (bei jedem Amtsgericht) stellen sicher, dass wichtige Entscheidungen nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg getroffen werden.
  • Betreuerinnen und Betreuer dürfen zwar nicht mit einem Pflegedienst verwechselt werden, da sie lediglich die rechtliche Vertretung der Betreuten sicherstellen. Um deren Interessen wirksam wahrnehmen zu können, halten Pflegekräfte und Betreuer aber persönlichen Kontakt.

Ende 2009 waren in Schleswig-Holstein über 49.700 Betreuungsverfahren anhängig. Dass die Betreuung funktioniert, ist das Ergebnis einer vielfältigen Betreuungslandschaft in Schleswig-Holstein. Diese besteht aus den Vormundschaftsgerichten (Amtsgerichten), den Betreuungsbehörden (bei jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis), den Betreuungsvereinen, freien Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern sowie zahlreichen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

Schleswig-Holstein lässt sich sein Betreuungswesen etwas kosten. Derzeit werden jährlich allein für Betreuervergütungen bei der Betreuung mittelloser Betreuter etwa 21,4 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgewendet. Hinzu kommen die Aufwendungen für Gerichte und Betreuungsbehörden sowie die öffentliche Förderung der als gemeinnützig anerkannten Betreuungsvereine durch Land, Kreise und kreisfreien Städte.

In Schleswig-Holstein gibt es 20 anerkannte Betreuungsvereine die sich zur Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein zusammengeschlossen haben. Es sind rund 1.550 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in den Betreuungsvereinen tätig, von denen rund 1.200 gleichzeitig Mitglied eines Betreuungsvereins sind. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer haben zum Stichtag, dem 30.12.2009, insgesamt 4.904 ehrenamtliche Betreuungen geführt. Die Vereine haben im Jahre 2009 rund 11.750 Beratungen durchgeführt. Darüber hinaus bieten die Betreuungsvereine für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zahlreiche Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen an.

Weitere und persönliche Informationen zu Betreuungsrecht und Betreuungswesen in Schleswig-Holstein erhalten Sie bei den Betreuungsbehörden und den Betreuungsvereinen, deren Adressen Sie den nachfolgenden Links unter Weitere Informationen entnehmen können. Außerdem informieren auch die Amtsgerichte über dieses Thema.

Informationen zum Betreuungswesen haben wir in den Kästen rechts für Sie zusammengestellt.

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