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Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein

Der Staat hat sich in Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern.
Zur Verwirklichung dieses Grundrechtes hat das Land Schleswig-Holstein 1994 das Gleichstellungsgesetz erlassen. Mit Hilfe von Gleichstellungsbeauftragten (GB) soll dadurch die Wirksamkeit von gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst sichergestellt werden.
Damit sie ihre Aufgaben effizient wahrnehmen können, sind GB in Ausübung ihrer Tätigkeit fachlich weisungsfrei. Sie besitzen ein eigenes Informationsrecht, dürfen zur Aufgabenwahrnehmung Akten ansehen und sind an allen Angelegenheiten ihrer Dienststelle, die Auswirkungen auf Frauen haben können, frühzeitig zu beteiligen. Für den Bereich der kommunalen GB und der GB der Hochschulen enthalten das Kommunalverfassungsrecht und das Hochschulgesetz des Landes zusätzlich besondere Regelungen.
Das Tätigkeitsfeld einer GB ist sehr vielseitig und hängt stark von den Aufgaben der Dienststelle ab. So wird beispielsweise die GB einer Sparkasse ihre Arbeit auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen abstimmen, die GB eines kleinen Amtes in ihre Arbeit auch die Einwohnerinnen einbeziehen. Ziel der GB ist es aber immer, durch geeignete Maßnahmen auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann hinzuwirken. Denn trotz rechtlicher Gleichstellung fehlt oft das Bewusstsein, dass in der Lebenswirklichkeit eine tatsächliche Gleichstellung noch nicht erreicht ist. Hier Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen hinzuwirken, ist Aufgabe der GB.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet.
Die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen sind über die Landeskonferenz der Hochschulgleichstellungsbeauftragten zu erreichen.

Veranstaltungen

Die Veranstaltungen der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein zum Internationalen Frauentag am 8. März 2012 haben wir auf der rechten Seite zum Herunterladen für Sie zusammengestellt.

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