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Ergebnisse der 21. GFMK: "Chancengleichheit sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken"

Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz unter Vorsitz von Schleswig-Holstein haben die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren am 16. und 17. Juni 2011 auf Schloss Plön aktuelle Themen beraten. Im Mittelpunkt stand dabei der Leitantrag "Gleichstellung im Lebensverlauf".

Gruppenfoto der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) GFMK GruppenfotoGleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder © Sebastian Voesch

Dazu erklärte der Vorsitzende der GFMK, Schleswig-Holsteins Gleichstellungsminister Emil Schmalfuß:
"Die Beratung der GFMK mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Ute Klammer zum Leitthema war die von mir gewünschte und angestrebte offene Diskussion über die "tatsächlichen Wahlmöglichkeiten" von Frauen und Männern in der Gesellschaft. Das Gutachten zu dem Ersten Bundesgleichstellungsbericht spiegelt die aktuellen Fragen an ein zukunftsfähiges Verhältnis der Geschlechter wider. Es zeigt den Handlungsbedarf zu aktuellen Fragen, etwa: Wieso sind die Top-Positionen der deutschen Wirtschaft fast ausschließlich von Männern besetzt, obwohl Frauen häufig die besseren Schulnoten und Studienabschüsse vorweisen? Warum werden Männer selten Erzieher, obwohl auch nicht alle typischen Männerjobs besser bezahlt sind?"

Logo GFMK: Frauen- und Männerzeichen GFMK mit Schriftzug: Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -miniser, senatorinnen und -senatoren der Länder

"Wir waren uns einig, dass die tatsächliche Wahlfreiheit von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft noch nicht gleich ist", so Schmalfuß weiter. "Moderne Frauen- und Gleichstellungspolitik ist ein starkes Element einer zukunftsfähigen Wirtschafts- und Innovationspolitik. Sie ist Antwort auf den Fachkräftemangel und auch auf den demografischen Wandel. Sie verlangt die weit stärkere Beteiligung von Frauen im Erwerbsleben und den Abbau entgegenstehender struktureller Hemmnisse, wie sie sich vorrangig im Recht, in der Bildung und den Regeln des Erwerbslebens finden. Die GFMK ist sich ihrer Rolle als treibende Kraft und Mahnerin in diesem notwendigen Prozess sehr bewusst und hat dies deutlich mit ihrem einstimmigen Beschluss zum Ausdruck gebracht“, betonte der Gleichstellungsminister.

Schmalfuß bedankte sich bei seinen Kolleginnen und Kollegen für die gute und produktive Zusammenarbeit. "Trotz unterschiedlicher Landesinteressen und über Parteigrenzen hinweg haben wir gemeinsame Positionen gefunden und formuliert."

Frauen in Führungspositionen
Auf Antrag Nordrhein-Westfalens haben die GFMK-Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv die Ausführungen der Sachverständigenkommission zu "Frauen in Führungspositionen" diskutiert. Die GFMK hält eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch unter ökonomischen Aspekten für notwendig. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2017 wirksam werden muss, wenn sie bis dahin nicht durch die Selbstverpflichtung der Unternehmen entbehrlich geworden ist. Empfohlen wird eine einfache gesetzliche Lösung, die Zeitabläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen berücksichtigt.

Kostenerstattung für Frauenhausaufenthalte ortsfremder Frauen
Die GFMK-Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben intensiv diskutiert über Kostenerstattungsregelungen für Frauenhausaufenthalte von Frauen, die außerhalb ihres Heimatlandes Zuflucht suchen. Der Bund wird gebeten, zeitnah zu prüfen, ob und wie eine Regelung geschaffen werden kann, die den in § 36a SGB II niedergelegten Grundgedanken aufnimmt, so dass auch bei zuwendungsfinanzierten Frauenhäusern Erstattungsansprüche für ortsfremde Frauen bestehen.

Einrichtung einer bundesweiten Frauen-Helpline
Auf Initiative Schleswig-Holsteins unterstützt die GFMK die Errichtung einer auf Dauer angelegten zentralen Helpline bei Gewalt an Frauen, welche Erstberatung, Krisenintervention und Weitervermittlung an Frauenfacheinrichtungen vor Ort sicherstellen soll. Dieses Hilfetelefon soll täglich rund um die Uhr erreichbar und für die Anrufenden kostenfrei sein sowie in verschiedenen Sprachen qualifiziert beraten können. Dazu liegt ein Referentenentwurf des Bundes vor. Es müsse nun sichergestellt werden, dass die Erfahrungen der Länder beim Aufbau und bei der Umsetzung der Helpline berücksichtigt werden, so der GFMK-Beschluss.

Prozessbegleitung in die Strafprozessordnung
Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren haben sich mit der Stellung von Gewaltopfern im Strafverfahren befasst und würden es begrüßen, wenn bundesweit alle Gewaltopfer psychosoziale und juristische Prozessbegleitung erhielten. Die GFMK hat daher das Bundesministerium für Justiz um Prüfung gebeten, inwieweit entsprechende Regelungen der österreichischen Strafprozessordnung Eingang in das deutsche Recht finden können. In Österreich ist seit dem Jahr 2006 ein Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung insbesondere für Gewaltopfer verankert.

Ausbau der Tagesbetreuung in der Pflege
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der GFMK bitten die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zur Ausgestaltung des Leistungsrechts weitere Leistungen der Tagesbetreuung - neben der bestehenden medizinisch-pflegerisch ausgerichteten Tagespflege - zu etablieren. Ziel der GFMK ist es, die (meist weiblichen) Pflegenden in Privathaushalten zu entlasten und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu befördern.

Minijobs gehören auf den Prüfstand
Kontrovers diskutiert haben die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren einen Antrag Berlins, Minijobs auf den Prüfstand zu stellen. Einig war man sich darin, dass geringfügig entlohnte Beschäftigung vor allem Frauen betreffe und in der Hauptphase der Erwerbstätigkeit in der Regel kaum Möglichkeiten biete, in eine reguläre Beschäftigung einzusteigen. Zudem sei das Modell der Minijobs sogar geeignet, die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu verstärken. Die GFMK erwartet von der Bundesregierung zeitnah Vorschläge, wie nicht nur unter arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischen, sondern insbesondere unter gleichstellungspolitischen Aspekten Minijobs dort, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern, beseitigt werden können.

Fortschreibung des "1. Atlas zu Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland - eine Standortbeschreibung"
Im Jahr 2009 legte die GFMK mit dem "1. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland" eine entsprechende bundeseinheitliche Bestandsaufnahme vor. Gleichstellung wird hier anhand von Indikatoren zu den Kategorien Partizipation, Bildung, Ausbildung und Berufswahl, Arbeit/Beschäftigung, Kinderbetreuung und Verdienst sowie Lebenswelt bewertet. Dieser Atlas wurde viel beachtet, ins Englische übersetzt und liegt mittlerweile in 3. Auflage vor. Nun geht die GFMK einen Schritt weiter: Der Atlas soll künftig auch Entwicklungen im Zeitverlauf abbilden und Zahlen aus verschiedenen Jahren vergleichen.

Die GFMK 2011 hat sich mit mehr als 35 Anträgen beschäftigt.
Ab Januar 2012 hat Bayern den Vorsitz der GFMK übernommen:

Termine 2012
Die Vorkonferenz findet am 26./27. April 2012 in München statt.
Die Hauptkonferenz tagt am 14./15. Juni 2012 in Nürnberg.

Weitere Informationen:

Hintergrund
GFMK

Beschlüsse der letzten Jahre
Die GFMK-Beschlüsse der letzten Jahre stehen als PDF-Datei zum Herunterladen auf der rechten Seite zur Verfügung. Sofern Sie Interesse an den Beschlüssen der Vorjahre haben, wenden Sie sich bitte an die GFMK-Geschäftsstelle in Bayern:

Kontakt zur GFMK-Geschäftsstelle 2012
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
- Geschäftsstelle der 22. GFMK -
Winzererstraße 9
80797 München

Tel.: 089 1261-1168
Fax.: 089 1261-1198

E-Mail: gfmk2012@stmas.bayern.de

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