Landesamt für Ausländerangelegenheiten
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration gehört das Landesamt für Ausländerangelegenheiten.
Das Landesamt ist zuständige Ausländerbehörde für die in der Landesunterkunft Haart in Neumünster lebenden Menschen. Für Ausländerinnen und Ausländer, die außerhalb der Landesunterkunft in Schleswig-Holstein leben, ist jeweils die örtliche Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt Ansprechpartner. Informationen des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten stehen Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
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