Kinopreis Schleswig-Holstein

Der Kinopreis Schleswig-Holstein würdigt besonders kreative und abwechslungsreiche Kinoprogrammarbeit des vorangegangenen Jahres. Er prämiert gutes Kino - Bewerbungsschluss ist der 31. März 2012.

Wer kann sich bewerben?

Alle gewerblichen und nichtgewerblichen Kinos können ihre Jahresfilmprogramm zum Kinopreis einreichen. Es ist dabei unerheblich, in welcher Rechtsform das Filmtheater geführt wird.

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Was wird ausgezeichnet?

Der Preis wird für die Gestaltung hervorragender Jahresfilmprogramme vergeben. Dabei haben Filmsonderprogramme, Kinder- und Jugendangebote, Dokumentarfilme und Programmreihen eine Preis begründende Bedeutung. Weitere Kriterien können sein: Ein innovatives Kinomarketin, besondere Serviceleistungen oder die Qualität des Gesamtangebots unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Voraussetzungen.

Wie ist der Kinopreis dotiert?

Vergeben werden 13 Einzelauszeichnungen mit Preisgeldern zwischen 1.000 und 3.500 Euro.

Wer entscheidet?

Eine Jury bewertet die Einsendungen. Sie besteht aus drei Sachverständigen der Film- und Kulturbranche. Sie trifft ihre Entscheidung unabhängig. Die Jury wird auf Vorschlag der Filmförderung Hamburg-Schleswig-Holstein GmbH vom Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein bestellt.

Wie sollte die Bewerbung aussehen?

Senden Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen und aussagefähigen Dokumente ein. Benutzen Sie dazu das Antragsformular und das Merkblatt, dass Sie im nebenstehenden Kasten finden.

Bis wann und wo muss die Bewerbung eingehen?

Die Unterlagen bitte bis zum 31.März 2012 schicken an
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Filmwerkstatt Kiel
Haßstraße 22
24103 Kiel

Zusatzinformationen

Kontakt



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