Sozialminister Dr. Heiner Garg zur Debatte um Bildungs-Chipkarten

Erscheinungsdatum:
19.08.2010

KIEL / BERLIN. Am morgigen Freitag kommen in Berlin die Arbeits-, Sozial und Bil-dungsminister der Länder sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit Bund-essarbeitsministerin von der Leyen zusammen, um über die Umsetzung des Verfas-sungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zur Neufestlegung der Regeleistungen nach SGB II und SGB XII („Hartz IV“) für bedürftige Kinder zu beraten.

Im Vorfeld äußerte sich Schleswig-Holsteins Sozialminister Dr. Heiner Garg grundsätz-lich positiv zu der Idee, die Beteiligungschancen von sozial benachteiligten Kindern durch so genannte Bildungs-Chipkarten zu verbessern. Zugleich formulierte Garg Vor-aussetzungen für eine Zustimmung.

„Eine abschließende Bewertung der Chipkarten-Idee kann es erst geben, wenn ein Kon-zept vorliegt, in dem die operativen Kosten durchgerechnet sind, wenn klar ist, wer diese Kosten tragen soll, und wenn feststeht, welche konkreten Leistungen über die Chipkarte abgerufen werden können. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass die Karte nicht zu einer sozialen Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaf-ten führt“, so Garg. Zudem gelte es, die vor Ort bereits bestehende Unterstützungskom-petenz zu nutzen und die Schaffung von Parallelstrukturen zu vermeiden.

Garg sprach sich zugleich dafür aus, die erforderliche Neuregelung der Kinderbedarfs-sätze mit einer zeitnahen Überprüfung der familienbezogenen Leistungen insgesamt zu verbinden, die die Koalitionspartner auf Bundesebene für die laufende Legislaturperiode vereinbart haben.
Der Minister sagte: „In Deutschland werden derzeit jährlich um die 189 Mrd. Euro an ehe- und familienbezogenen Leistungen aus Steuermitteln ausgegeben. Wir sollten uns Rechenschaft darüber ablegen, ob mit diesen Mitteln die Förderziele erreicht werden, die erreicht werden sollen. Es muss unvoreingenommen darüber diskutiert werden, ob ein Teil der bisherigen individuell gewährten Leistungen nicht zielorientierter in die Verbes-serung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur investiert werden sollte.
Wir stehen grundsätzlich vor der Frage, ob sozial- und familienpolitische Leistungen des Staates in erheblichem Umfang Reparaturleistungen darstellen dürfen oder ob sie zu-kunftsorientiert vermehrt Investitionen sein sollen, die Fehlentwicklungen vermeiden hel-fen.“ Garg appellierte an alle Beteiligten, die Chance zu nutzen und sich der Diskussion dieser grundsätzlichen Frage offen zu stellen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Matthias Badenhop | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | Telefax 0431 988-5344 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de

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