Hilfe für ehemalige Heimkinder
Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 Unrecht und Leid zugefügt wurde, Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung.
Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung von Traumatisierungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Folgeschäden können bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Betroffene aus Schleswig-Holstein wenden sich hierfür und für weitere Beratung an die
Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung
Schleswig-Holstein
Herr Georg Gorrissen
Tel. 0151/ 46520524
Mail: info@abh-sh.de
Büroanschrift:
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Für Gespräche im o. g. Büro vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per e-mail mit Herrn Gorrissen einen Termin.
Weitere ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen erhalten Sie unter www.fonds-heimerziehung.de und www.bmfsfj.de. Ebenso gibt ein kostenloses Infotelefon ab Januar 2012 Auskunft über die zuständige Beratungseinrichtung unter 0800 1004900 (montags: 8 Uhr bis 14 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags: 16 Uhr bis 22 Uhr und sonntags: 14 Uhr bis 20 Uhr).
Medieninformation vom 6.9.11
Medieninformation vom 2.1.12
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