Organisation und Aufgaben des Ministeriums
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MASG) nimmt für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins sozial- und gesundheitspolitische aber auch technisch geprägte Aufgaben wahr.
© Thomas Eisenkrätzer
Der Minister
Dr. Heiner Garg (FDP) ist mit Wirkung vom 27. Oktober 2009 Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Zugleich ist er stellvertretender Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.
Geboren am 9. Februar 1966 in Freiburg im Breisgau, Studium der Wirtschaftswissenschaften, Diplom-Volkswirt, Doktorand am Institut für monetäre Ökonomie und Finanzwissenschaft II der Universität Freiburg, 1995 bis 2000 wissenschaftlicher Assistent in der FDP-Landtagsfraktion, seit 2000 Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Aufgaben des Ministeriums
Das Ministerium ist zuständig für die Bereiche
- Kinder, Jugend und Familie
- Sozial- und Behindertenpolitik
- Arbeitsmarktpolitik
- Gesundheit
- Senioren
- Sozialsysteme und Arbeitsschutz
In den Abteilungen des Ministeriums arbeiten derzeit rund 330 Verwaltungsfach-kräfte, Fachfrauen und Fachmänner aus den Bereichen von Medizin, Sozial- und Rechtswissenschaft, aber auch Ingenieurinnen und Ingenieure. Die Aufgaben des Ministeriums umfassen fast alle Lebensbereiche der Menschen in Schleswig-Holstein: sämtliche Aspekte medizinischer Versorgung und Pflege, Gesundheits-förderung und Prävention, Verbraucherschutz, den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Hilfen für Familien und Menschen mit Behinderung, Vorsorge und Lebensbedingungen im Alter, Sozialversicherung und Hilfen für Menschen in sozialen Notlagen.
Der Bereich der Sozialpolitik wird vorwiegend durch die nationale Gesetzgebung bestimmt. Damit kommen auf das Ministerium in Schleswig-Holstein vorrangig Moderations- und Gestaltungsaufgaben zu, die der Kontrolle, Förderung und Unterstützung bei der Umsetzung der Gesetze bei den Kommunen, Verbänden und Sozialversicherungsträgern dienen.
Im Rahmen einer Neustrukturierung des Sozialministeriums sind die Aufgaben der bisherigen Abteilung 5 (Politik für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfe) mit Wirkung zum 10. 05. 2011 den Abteilungen 2 und 3 zugeordnet worden.