Abteilung VIII 2 - Arbeit und Sozialversicherung
Die Aufgaben der Abteilung 2 umfassen die Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktförderung sowie die Verwaltung des Europäischen Sozialfonds. Des Weiteren führt die Abteilung die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Renten- und Unfallversicherungsträger. Zugleich werden hier die Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Renten- und Unfallversicherung bearbeitet. Die Abteilung 2 befasst sich zudem mit Grundsatzangelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts und des Bundesentschädigungsgesetzes, nimmt die Aufgaben der NS-Entschädigungsbehörde wahr und ist zuständig für Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge. Die Bereiche Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Prävention in der Arbeitswelt sowie die Grundsatzangelegenheiten der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gehören - wie auch alle Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung und die Gestaltung der Pflegeinfrastruktur in Schleswig-Holstein - zu dem umfangreichen Aufgabenspektrum der Abteilung 2.
Abteilungsleiter: Andreas Fleck, Telefon 0431 988-5302
Vertretung: Stefan Ballwanz, Telefon 0431 988-5504
Vorzimmer: Gisela Schmidt, Telefon 0431 988-5602
Das Referat 20 (Renten- und Unfallversicherung, Soziales Entschädigungsrecht, Feststellungsverfahren nach §§ 69, 70 SGB IX, NS-Entschädigungsbehörde) führt die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Nord, über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wie die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, die Unfallkasse Nord, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schleswig-Holstein und Hamburg (außer Krankenkasse) sowie die Vorstände und Selbstverwaltungen dieser landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger in Schleswig-Holstein. Im übergreifend arbeitenden Grundsatzreferat 20 geht es auch um Finanzierungsalternativen im Solidarsystem der Sozialversicherung. Darüber hinaus obliegt dem Referat die abteilungsinterne Steuerung in den Querschnittsbereichen Haushalt und Organisation.
Ferner führt das Referat die Fachaufsicht über das Landesamt für soziale Dienste in den Bereichen des Feststellungsverfahrens einer Schwerbehinderung nach §§ 69, 70 SGB IX und des Bundesversorgungsgesetzes mit seinen Nebengesetzen (z. B. Soldatenversorgungsgesetz, Häftlingshilfegesetz und Opferentschädigungsgesetz). Der Leiter des Referates 20 ist zugleich Leiter der NS-Entschädigungsbehörde nach dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Schleswig-Holsteinischen Härtefonds für die Opfer des Nationalsozialismus.
Referatsleiter und Stellvertreter des Abteilungsleiters: Stefan Ballwanz, Telefon 0431 988-5504
Referat 22 (Pflegeversicherung, Wohnpflegerecht, Pflegeinfrastruktur) ist für die Rechtsentwicklung auf Landesebene im Bereich Pflege und Wohnpflegerecht (früher: Heimrecht) verantwortlich, begleitet die Rechtsentwicklung auf Bundesebene und ihre Umsetzung in Schleswig-Holstein. Das Referat arbeitet mit an der Entwicklung der Pflegeinfrastruktur und der Pflegequalität im Land. Es betreut und fördert Einzelprojekte und Aktionen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung wie zum Beispiel das Kompetenzzentrum Demenz, das PflegeNotTelefon, die Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung, die ambulanten Hospizgruppen.
Zu den Schwerpunkten gehören auch Grundsatzfragen der Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe. Im Referat wird die Fachaufsicht des Landes über die kommunalen Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz und deren Durchführungsverordnung ausgeübt. Außerdem ist im Referat die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses angesiedelt.
Referatsleiterin: Dr. Hildegard Entzian, Telefon 0431 988-5502
Das Referat 23 (Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt) führt die Aufsicht über den Vollzug des Arbeitsschutzes durch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) und entwickelt konzeptionell den Arbeitsschutz weiter. Dabei steht zunehmend die überregionale Planung im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die regionale Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Mittelpunkt. Weitere Bereiche des Arbeitsschutzhandelns sind beispielsweise die Tätigkeiten mit Gefahr- und Sprengstoffen, die Betriebs- und Anlagensicherheit sowie die allgemeine Unfallverhütung an Arbeitsplätzen. Auch der Schutz besonderer Personengruppen wie zum Beispiel werdender und stillender Mütter, Jugendlicher und Heimarbeiter sowie das Arbeitszeitrecht stehen im Fokus der Aufgaben des Referates, das unter anderem eng mit den Berufsgenossenschaften sowie mit Wirtschaft und Gewerkschaften zusammenarbeitet.
Das Referat beschäftigt sich außerdem mit allen Aspekten der gesundheitlichen Prävention in der Arbeitswelt sowie mit den Angelegenheiten ernährungsmitbedingter Gesundheitsstörungen im Besonderen für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. Bearbeitet werden im Referat die Bereiche der betrieblichen Gesundheitsförderung und alle Fragen mit arbeitsmedizinischer Relevanz. Die Funktion „Landesgewerbearzt“ ist in das Referat eingegliedert; ebenso die Geschäftsführung für das landesweite Netzwerk Gesundheit am Arbeitsplatz (GESA), die Geschäftsführung des Netzwerkes Ernährung und die Leitstelle Suchtgefahren am Arbeitsplatz (LSA).
Referatsleiterin: Bettina Küpper, Telefon 0431 988-5438
Das Referat 24 (Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds, Teilhabe am Arbeitsleben) ist u.a. für die Arbeitsmarktförderung des Landes verantwortlich. Das Referat konzipierte das „Zukunftsprogramm Arbeit“ und ist für die Umsetzung des Programms zuständig. Darüber hinaus ist das Referat verantwortlich für wesentliche Bereiche der Arbeitsmarktförderung: Unternehmensnahe Angebote, die Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern, die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen, die Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Das Referat unterstützt auch den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt insbesondere mit Süddänemark und den skandinavischen Ländern. Zum Referat gehört darüber hinaus die ESF-Fondsverwaltung, die einen rechtskonformen Einsatz der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) sicherzustellen hat. Die Themen Arbeitsmarktentwicklung und -statistik sowie Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsprognosen sind ebenfalls Bestandteil der Referatsarbeit.
Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung verantwortet das Referat die Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsmarkt. Unter anderem konzipiert und begleitet das Referat Projekte zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Handicap, ist zuständig für Grundsatzfragen der Integrationsfachdienste und Integrationsunternehmen und übt die Fachaufsicht über das Integrationsamt aus.
Referatsleiterin: Kerstin Ehlers, Telefon 0431 988-4657
Das Referat 25 (Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, SGB II, Jugend und Arbeitswelt) befasst sich mit zentralen Themenstellungen des deutschen und europäischen Arbeitsmarktes. Ein Schwerpunkt ist die Begleitung der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in dem die Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt ist. Durch die Neuorganisation der Jobcenter sind neue gesetzliche Aufgaben dazu gekommen. So schließt das Ministerium Zielvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einerseits und mit den zugelassenen kommunalen Trägern andererseits. Über diese zugelassenen kommunalen Träger führt das Ministerium die Rechtsaufsicht. Das Referat ist zuständig für Beschwerden und Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der kommunalen Leistungen im
SGB II wie z.B. Unterkunft und Heizung oder Bildung und Teilhabe. Ziel der Referatsarbeit ist auch, die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren und junge Menschen fit zu machen für den Einstieg in Ausbildung und Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich das Referat mit der Gestaltung eines erfolgreichen Übergangs junger Menschen von der Schule in Ausbildung und Arbeit. Nach dem Motto „Jede(r) wird gebraucht!“ wird auf diese Weise auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet. Das Referat trägt die Verantwortung für das Jugendaufbauwerk (JAW) mit seinen 20 Einrichtungen, das Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Berufswahlentscheidung und der Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützt. Ferner liegt im Referat 25 die Zuständigkeit für das Arbeitsrecht, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf Landesebene und die Erteilung von Auskünften aus dem Tarifregister.
Referatsleiter: Volker Kruse, Telefon 0431 988-4522