Politik für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfe

Im Rahmen der Neustrukturierung des Sozialministeriums sind die Aufgaben der bisherigen Abteilung 5 (Politik für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfe) mit Wirkung zum 10. 05. 2011 den Abteilungen 2 und 3 zugeordnet worden.

Jetzt in Abteilung 3: Referate 50 und 51

In Referat 50 sind die Grundsatzangelegenheiten der Politik für Menschen mit Behinderung und der Sozialpolitik zusammengefasst. Eine zentrale Aufgabe ist die Entwicklung des "Gesamtkonzepts der Politik für Menschen mit Behinderung" gemeinsam mit den Partnern im Land.
In diesem Rahmen werden Modellvorhaben und Projekte entwickelt und unterstützt.

Das Referat 51 befasst sich in erster Linie mit der finanziellen Sicherstellung der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII und anderer sozialer Leistungen, die von den Kommunen in kommunaler Selbstverwaltung erbracht werden. In diesem Zusammenhang gewährleistet das Referat unter anderem die notwendige enge Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen.

Jetzt in Abteilung 2: Referate 52, 53 und 54

Das Referat 52 befasst sich mit Grundsatzangelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts, nimmt die Aufgaben der NS-Entschädigungsbehörde wahr und ist zuständig für Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge. Weiterhin ist hier die Zuständigkeit für Fragen und Umsetzung des Landesblindengeldgesetzes angesiedelt.

Im Referat 53 werden vielfältige Aufgaben im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung wahrgenommen. Dazu gehören Grundsatzangelegenheiten und Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben, Grundsatzfragen Integrationsfachdienste und deren konzeptionelle Weiterentwicklung. Es nimmt für diese Themenbereiche die entsprechenden Aufgaben des Integrationsamtes gem. SGB IX wahr.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung neuer Projekte zur Integration schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu zählen beispielsweise der Einsatz von Fachberatern und der Übergang Schule-Beruf. Darüber hinaus werden im Referat 53 Schulungs- und Bildungsmaßnahme für Schwerbehindertenvertretungen organisiert und durchgeführt.

Das Referat 54 nimmt die Aufgaben des Integrationsamtes gem. SGB IX für den Bereich der begleitenden Hilfen wahr. Es erhebt und verwendet die von Arbeitgebern, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht genügend nachkommen, zu zahlende Ausgleichsabgabe. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich der dahingehenden Beratung von Arbeit-gebern und Arbeitnehmern wird zusammen mit den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt. Mit seinen Leistungen unterstützt das Referat auch die Arbeitgeber, ihren be-sonderen Pflichten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachzukommen.

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