Abteilung VIII 3 - Jugend, Familie, Senioren und gesellschaftliche Teilhabe / Landesjugendamt
Die Abteilung besteht aus sechs Referaten. Die Aufgaben umfassen die Familien– und Jugendpolitik sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich werden in der Abteilung die Aufgaben des Landesjugendamtes als oberste Landesjugendbehörde wahrgenommen.
Weitere Aufgabenbereiche sind die Seniorenpolitik, die Bürgergesellschaft, Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Abteilungsleiterin ist Dr. Silke Duda.
Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0431 988-2616.
Vertretung: Waldemar Kunkat, Telefon 0431 988-5550.
Vorzimmer: Brigitte Schmidt, Telefon 0431 988-2617.
Referat 30
Das Referat 30 bearbeitet Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe von der UN-Kinderrechtskonvention über EU – Regelungen sowie Bundes- und Landesrecht bis hin zu Richtlinien und Empfehlungen für freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe. Ein umfangreiches Aufgabenfeld daneben ist die Aufsicht über mehrere hundert Einrichtungen der Heimerziehung mit über 6.000 genehmigten Plätzen im Land. Darüber hinaus werden im Referat 30 die Aufgaben des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes wahrgenommen.
Referatsleitung: Sabine Toffolo,
Telefon 0431 988-7450
Referat 31
Zum Aufgabenbereich des Referates gehören Angelegenheiten des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Familie und im sozialen Nahbereich, insbesondere die Landeskinderschutzberichterstattung, die Unterstützung kommunaler Kinderschutzstrukturen sowie der Bereich Frühe Hilfen. Die Beratung zu und die Förderung von Maßnahmen zur Kinderfreundlichkeit und zu Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen (Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“, Demokratiekampagne) liegen ebenfalls in der Zuständigkeit des Referates. Weitere Schwerpunkte sind die Steuerung von Veranstaltungen, Fachtagungen und Veröffentlichungen, die Fortbildung in der Jugendhilfe, die Geschäftsführung des Landesjugendhilfeausschusses und die Geschäftsleitung sowie die Verantwortung für die Haushaltsangelegenheiten der Abteilung.
Referatsleitung: Annette Stabenow,
Telefon 0431 988–2490
Referat 32
Die zentrale Aufgabe des Referates ist die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung sowie die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Hierzu zählen die institutionelle Förderung der Jugendverbände und der Träger der kulturellen Kinder- und Jugendbildung auf Landesebene. Weiterhin sind unter anderem folgende Förderbereiche in diesem Referat angesiedelt:
- Förderung des internationalen Jugendaustausches
- Förderung des Jugendstättenbaus.
Weitere Schwerpunkte sind die fachliche und finanzielle Unterstützung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie die inhaltliche Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit.
Referatsleitung: Karsten Egge,
Telefon 0431 988-7470
Referat 33
Das Referat 33 unterstützt Familien in Schleswig-Holstein. Neben den Grundsätzen zur Familienpolitik und der Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung „Familie in Not“ befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- mit finanziellen Leistungen für Familien und
- den Angelegenheiten der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“,
- sind tätig im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie,
- fördern die Arbeit der Familienbildungsstätten, spezielle Beratungsangebote für Familien sowie die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und
- bieten Beratung und Unterstützung für Lokale Bündnisse für Familien.
Daneben beschäftigt sich das Referat 33 mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Prävention von sexuellem Missbrauch und Gewalt in Institutionen.
Referatsleitung: Andrea Wilke-Wolff,
Telefon 0431 988–7471
Referat 34
Das Referat 34 nimmt alle Grundsatzangelegenheiten der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) war. Ferner hat das Referat die Rechtsaufsicht über die örtlichen Träger der Sozialhilfe im Bereich des SGB XII und wirkt in Bund-/Länder-Gremien mit. Einzelaufgaben des Referates betreffen die Bereiche Frühförderung und die Förderung der Verbände der Menschen mit Behinderung.
Zu den Aufgaben des Referats gehört auch die Umsetzung des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII (AG-SGB XII) und in diesem Zusammenhang die finanzielle Sicherstellung der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII. Dabei kommt es auf eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen an.
Das Referat 34 koordiniert die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Zentrale Aufgabe ist dabei die Entwicklung und Fortschreibung des "Gesamtkonzepts der Politik für Menschen mit Behinderung" unter der Leitorientierung „Inklusion“ gemeinsam mit den Partnern im Land. In diesem Rahmen werden Modellvorhaben und Projekte entwickelt und unterstützt.
Referatsleiter: Waldemar Kunkat,
Telefon 0431 988-5550
Referat 35
Im Referat 35 ist die "Landesinitiative Bürgergesellschaft" (LiBG) angesiedelt, die allen ehrenamtlich Engagierten im Land als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle zur Verfügung steht. Neben der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements befasst sich das Referat ferner unter anderem mit Freiwilligendiensten sowie mit der Förderung der Betreuungsvereine.
Weitere zentrale Aufgabe des Referates ist die Seniorenpolitik. Institutionen, Projekte und Maßnahmen in diesem Bereich werden begleitet und beraten. Beispielhaft hierfür seien genannt: das Projekt 'SeniorTrainerIn' mit dem Schwerpunkt „Jugend-Mentoring“, Workshops zur zukunftsorientierten Seniorenpolitik, Veranstaltungen und Informationen zum Handlungsfeld „Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ sowie die Begleitung des Landesseniorenrates.
Referatsleiter: Dr. Bernhard Rosendahl,
Telefon 0431 988-5600
Landesjugendamt
Die Aufgaben des Landesjugendamtes werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamtes gemeinsam wahrgenommen. Hierzu gehört es insbesondere:
- die örtlichen Träger der Jugendhilfe zu beraten und Empfehlungen zu entwickeln,
- die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zu fördern,
- Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen anzuregen und zu fördern,
- Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu planen, anzuregen, zu fördern und durchzuführen,
- die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wahrzunehmen sowie
- die Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung zu beraten.