Integrationsamt
Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Das Integrationsamt hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu fördern und zu sichern (siehe insbesondere §§ 81 Abs. 4, 84 und 102 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)). Es ist seit dem 1. Januar 2012 dem Landesamt für Soziale Dienste (LaSD) zugeordnet.
Es erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe und führt den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sowie die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch. Mit ihren Leistungen unterstützt sie die Arbeitgeber, ihren besonderen Pflichten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachzukommen. Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern.
Seminarangebot
Die gewählten Schwerbehindertenvertretungen, Personal- bzw. Betriebsräte und auch die Beauftragten des Arbeitgebers sollten sich optimal in Ihrem Wissen und Ihren Erfahrungen ergänzen, um die Neueinstellung von Menschen mit einem Handicap und die Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung im Berufsleben zu erreichen.
Um diesen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern, bietet das Integrationsamt regelmäßig Fachseminare mit praxisnaher Themenvielfalt an.
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