Helferinnen- und Helfersystem
Das System der Leitstelle Suchtgefahren am Arbeitsplatz (LSA) basiert im Wesentlichen auf der Qualifizierung betrieblicher Suchthelferinnen und Suchthelfer sowie deren permanente fachliche Begleitung und Unterstützung.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat die LSA in einem spezifischen, 120 Stunden umfassenden Ausbildungsgang bis jetzt mehr als 300 betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer qualifiziert und diese durch kontinuierliche Fortbildungs- und Supervisionsangebote vernetzt und fachlich gestützt. Die Suchthelferinnen und Suchthelfer haben zudem die Möglichkeit, sich jederzeit fachlichen Rat in Bezug auf die Einzelfallhilfe vor Ort oder die Durchführung von Präventionsveranstaltungen in ihren Dienststellen bei der LSA und den mit der LSA kooperierenden Facheinrichtungen einzuholen.
Darüber hinaus kann auch ein virtuelles Beratungsangebot genutzt werden. Jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr findet die von der LSA eingerichtete Sprechstunde zum Thema „Suchtgefahren am Arbeitsplatz“ im Rahmen der virtuellen Beratungsstelle der Ambulanten und teilstationären Suchthilfe (ATS) statt. Über die Internetseite suchtonline.de, siehe Kasten Weiterführende Links, erfolgt der Zugang zu dem Beratungsangebot. In diesem Zusammenhang können alle Fragen, die den Bereich der betrieblichen Suchthilfe berühren, wie auch Cannabis-Konsum, Glücksspielsucht und ähnliches abgefragt werden.
Zur Ausgestaltung eigener Informationsveranstaltungen können die betrieblichen Suchthelferinnen und Suchthelfer zudem Medien aber auch Referenten bei der LSA anfordern.
Üblicherweise koordiniert die LSA die Einzelfallhilfe. In jenen Fällen, in denen keine betrieblichen Suchthelferinnen oder Suchthelfer vorhanden sind beziehungsweise in Amtshilfe tätig werden können oder in spezifischen Fällen, in denen Suchtprobleme auf der Vorgesetztenebene auftreten, leistet die LSA oder von ihr beauftragte Kooperationspartner die Einzelfallhilfe direkt.
Die nachfolgende Grafik bildet die Netzwerkarbeit der LSA bezüglich des Helferinnen- und Helfersystems ab.