Informationen für Menschen mit Behinderung
Die Landesregierung richtet die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren an der Leitorientierung „Inklusion“ aus. Mehr zur Aktion "Alle inklusive": Internetseiten Alle inklusive.
Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Politik für Menschen mit Behinderung des Sozialministeriums finden Sie in der Box
"Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.
Dort finden Sie ebenfalls den ersten Entwurf zum Gesamtkonzept.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Niemand wird ausgegrenzt. Inklusion umsetzen heißt, dass in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln angestoßen wird. Diese Veränderung bewirkt, dass Menschen mit Behinderung anerkannt und selbstverständlich angenommen werden. Dies setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in ihren Fähigkeiten und in ihrem Recht auf Selbstvertretung gestärkt und in ihren individuell unterschiedlichen Bedarfen unterstützt werden.
Politik für Menschen mit Behinderung
Die Politik für Menschen mit Behinderung hat in der Arbeit der Landesregierung in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert.
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„Alle inklusive“
„Alle inklusive“ ist der Leitsatz der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.
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Persönliches Budget Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, sich ihre Teilhabeleistungen als Geldleistung auszahlen zu lassen.
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Leistungen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
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Frühförderung von Kindern
Frühförderung bezeichnet ein System von heilpädagogischen Leistungen und von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
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Integrationsamt
Das Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu fördern.
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Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung
„Inklusion“ hat auch zum Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich vom tradierten Fürsorgegedanken lösen und allen Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Das Wohnen und die Teilhabe am Arbeitsleben sind dabei von herausragender Bedeutung.
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Anerkennungsverfahren im Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
Das Anerkennungsverfahren im Schwerbehindertenrecht richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Zuständige Stelle in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
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