Jugendhilfe-Rahmenvertrag

In Schleswig-Holstein haben am 16. Februar 2009 gemäß § 78f SGB VIII die kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänden und Vereinigungen der Träger von Einrichtungen einen neuen Jugendhilfe-Rahmenvertrag für Schleswig-Holstein nach § 78f SGB VIII geschlossen. Das Landesjugendamt, das nicht Vertragspartner ist, veröffentlicht das Vertragswerk in Absprache mit den Vertragsparteien. Den Rahmenvertrag mit Anlagen sowie die Rahmenleistungsvereinbarungen zu den §§ 19, 32 und 34 SGB VIII finden Sie unten zum Herunterladen. Der Vertrag bietet die Grundlage für die auf der örtlichen Ebene zu schließenden Einzelvereinbarungen nach § 78b SGB VIII (Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen). Die in der Anlage enthaltenen Formulare können für eine Nutzung/Bearbeitung bei dem jeweils örtlich zuständigen Träger angefordert werden.  

Zum Herunterladen als pdf-Datei:

Datei ist nicht barrierefrei Jugendhilfe-Rahmenvertrag für Schleswig-Holstein (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen nach § 19 SGB VIII (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen nach § 32 SGB VIII (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen nach § 34 SGB VIII (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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