Landesjugendhilfeausschuss Schleswig-Holstein (LJHA) in seiner 5. Amtsperiode
Das Landesjugendamt besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Landesjugendamtes.
Aufgaben
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Er wirkt anregend und fördernd mit bei den Aufgaben der Jugendhilfe nach § 85 Absatz 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Jugendförderungsgesetz, dem Kinderschutzgesetz und dem Kindertagesstättengesetz. In diesem Rahmen fasst er Beschlüsse. Mit seinen Beschlüssen wendet er sich an die Leitung der Verwaltung des Landesjugendamtes.
Seine 15 stimmberechtigten Mitglieder - sowie deren Abwesenheitsvertretungen - und seine elf beratenden Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie sind an Weisungen der vorschlagsberechtigten oder entsendenden Stellen nicht gebunden. Sie üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit geleiteten Überzeugung aus (§ 53 Abs. 1 Jugendförderungsgesetz).
Die Leiterin der Verwaltung des Landesjugendamtes Dr. Silke Duda - Sozialministerium, Abteilung VIII 3, Jugend, Familie, Senioren und gesellschaftliche Teilhabe/Landesjugendamt - nimmt als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses teil.
Mit dem 1. Juli 2008 hat die fünfte Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses begonnen. Sie beträgt vier Jahre. Die Mitglieder werden für diesen Zeitraum berufen, in der Box auf der rechten Seite finden Sie die aktuelle Liste der Mitglieder.
Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Termine
Nächste Sitzungstermine 2012:
15. Sitzung: 13.02.2012
Die Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses finden immer montags um 10.00 Uhr im Sozialministerium in Kiel statt.
Tagesordnung zum Herunterladen
Die Tagesordnungen des Landesjugendhilfeausschusses können Sie zeitnah vor der jeweiligen Sitzung von dieser Seite herunterladen. Hier finden Sie die
Tagesordnung der Sitzung des LJHA am 13.02.2012 (PDF, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Auskünfte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gisela Dalldorf-Böhlen, Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Abteilung Jugend, Familie, Senioren und gesellschaftliche Teilhabe/Landesjugendamt, VIII 313, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, Telefon: 0431 988-7412, Fax: 0431 988-2618, E-Mail: gisela.dalldorf@sozmi.landsh.de.
Mitglieder
Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses in seiner 5. Amtsperiode
Stand: Januar 2011
Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen / Stellvertreter (Stv.)
Alexandra Ehlers - Stv.: Hannes Clausen
Marion Blasig - Stv.: Corinna Felsch
Jens Peter Jensen - Stv.: Ulf Bauer
Petra Thobaben - Stv.: Christiane Reiche
Andrea Strämke - Stv: Volker Andresen
Kai Sachs - Stv.: Krystina Michalski
Dr. Johannes Reimann - Stv.: Simone Hübert
Renate Junghans - Stv.: Marion Marx
Klaus Edelmann - Stv.: Alexander Luttmann
Susanne Otterbach - Stv.: Corinna Wiggers
Ursula Schele - Stv.: Angela Reinhard
Christa Kreber - Stv.: Barbara Münz - Wiedemann
Nahmen Roeloffs - Stv.: Thomas Kock
Irene Johns - Stv.: Dr. Josef Althaus
Holger Delfs - Stv.: Andreas Tietze
Beratende Mitglieder
Serpil Midyatli, MdL
Niclas Herbst, MdL
Christopher Vogt, MdL
Dr. Marret Bohn, MdL
Flemming Meyer, MdL
Prof. Dr. Bernd Michael Haese
Melanie Begenat
Rainer Pingel
Jarek Pospieszny
Nabila Hamouda
Dr. Silke Duda
Rechtliche Grundlagen
Die Aufgaben des Landesjugendamtes nach dem § 70 Absatz 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)/Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Jugendförderungsgesetz (JuFöG) und dem Kindertagesstättengesetz (KiTaG) sowie dem Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzgesetz) nehmen der Landesjugendhilfeausschuss und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit als Verwaltung des Landesjugendamtes wahr (zwei - gliedrige Verwaltung).
Für Themen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ist das Ministerium für Bildung und Kultur Schleswig-Holstein zuständig.
Der Landesjugendhilfeausschuss wird bei dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit gebildet.