Landesprogramme

Aktuelle Informationen zu Landesprogrammen für Kinderschutz in Schleswig-Holsten

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen (für Eltern und Kinder) sind in doppeltem Sinn von entscheidender Bedeutung: Hilfen müssen frühzeitig ansetzen, damit Gefährdungsrisiken rechtzeitig erkannt werden und Schädigungen gar nicht erst entstehen (Prävention), und sie müssen bereits während der Schwangerschaft oder im frühen Kindesalter einsetzen, weil Säuglinge und Kleinkinder einerseits besonders verletzlich sind und besonders
häufig von Vernachlässigung und Misshandlung betroffen sind. Zudem besteht damit die Chance, Entwicklungen von Anfang an günstig zu beeinflussen und zu verhindern, dass sich Entwicklungsrisiken verfestigen.
Frühe Hilfen leben von der Vernetzung von Organisationen im Sozialen Raum. Sie müssen früh erfassen, warnen und reagieren.
Zentrale Voraussetzung für die Einleitung von Hilfen ist das frühe Erkennen von Risiken. Dies ist gebunden an die Erreichbarkeit der Eltern. Hier besteht insbesondere in der Schwangerschaft und um die Geburt herum der nahezu lückenlosen Zugang durch das Gesundheitssystem (Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen, Geburtskliniken, Kinderkliniken, Sozialpädiatrische Zentren, Kinder- und Jugendärzte). Dabei steht zunächst die Betreuung und Versorgung der Schwangeren, die Vorbereitung auf die Geburt sowie anschließend die Anleitung zur Säuglingspflege im Vordergrund. Eine in diesem medizinischen Kontext etablierte Risikoabklärung, die auch soziale und
psychosoziale Risiken beinhalten kann, wird nicht als diskriminierend empfunden.
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern – besonders beim ersten Kind – in der Zeit um die Geburt herum besonders aufgeschlossen sind für Hinweise, Empfehlungen und Hilfeangebote bezüglich der gesunden Entwicklung und des Schutzes vor Gefährdungen für ihr Kind.

Auf Bundesebene wurde 2007 im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gegründet. Es wird in gemeinsamer Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) betrieben.

Weitere Informationen zum Thema finden sie beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen.
www.fruehehilfen.de

Landesprogramm Schutzengel für Schleswig-Holstein

Seit 2006 fördert das Land die "Frühen Hilfen" insbesondere im Rahmen des Landesprogramms „Schutzengel für Schleswig Holstein“ .Es setzt an dieser strategischen Idee des ressortübergreifenden Kooperierens im Bereich des Kinderschutzes und der Vernetzung an. Kooperationspartner des Landes sind dabei die Jugendämter.
Mit dem Programm wird landesweit der Aufbau von Netzwerken gesundheitlicher und sozialer Hilfen für Familien mit Neugeborenen und kleinen Kindern in belastenden Lebenssituationen angeregt. Die Netzwerke werden geknüpft durch die enge Zusammenarbeit von
Gesundheitshilfe und sozialer Arbeit. An den Netzwerken beteiligt sind in der Regel Hebammen, niedergelassene
Kinderärzte, Entbindungs- und Kinderkliniken, Jugend- und Gesundheitsämter, die Frühförderung, Familien unterstützende Dienste und Einrichtungen. Sozial benachteiligte Familien sollen so ein niedrigschwelliges Angebot lebenspraktischer Begleitung und Hilfe in ihrem Lebensumfeld erhalten. Ziel ist es, soziale und gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind abzubauen und eine gute Beziehung zwischen Mutter und Kind zu unterstützen. Die Familien sollen auch mit dem Einsatz ehrenamtlichen Engagements und Nachbarschaftshilfe ermutigt
werden, ihr Leben mit den Kindern zu meistern.
Besonders angesprochen werden die schwangeren Frauen und Mütter mit ihren Partnern, die eine hohe Hemmschwelle haben, Gesundheits- und Sozialdienste zu nutzen wie z.B. Mütter mit einem Suchtproblem oder sehr junge schwangere Frauen und Mütter, die kein familiäres Netzwerk haben.

Fachaustausch

Das MASG initiiert zweimal jährlich einen Fachaustausch für die an den Projekten beteiligten Protagonistinnen und Protagonisten. In den Jahren 2008 und 2009 stellten die Kreise und kreisfreien Städte den aktuellen Projektstand vor
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Ansprechpartnerin: Stefanie Sommer, VIII 311
Email: stefanie.sommer@sozmi.landsh.de
Tel.-Nr.: 0431-988-5644

wellcome – Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt

wellcome ist ein Ehrenamtlichendienst, bei dem Freiwillige weitestgehend unentgeltlich auf Anfrage der Familien direkt vor Ort helfen. Sie unterstützen dabei niedrigschwellig bei den ganz alltäglichen Dingen und entlasten die Eltern in der Zeit nach der Geburt längstens für einige Wochen oder Monate.
Dadurch kann sich die Mutter zum Beispiel ausruhen, wenn der Gang zum Kinderarzt oder das Spielen mit dem Geschwisterkind oder die Einkäufe von der Ehrenamtlichen übernommen werden. Natürlich stehen die freiwilligen Helferinnen auch für menschliche Nähe und Akzeptanz und haben ein offenes Ohr für die Eltern. Durch die Unterstützung erfahren die Eltern eine Entlastung im Alltag, dies kann dazu beitragen, dass leichter eine positive emotionale Bindung zum Neugeborenen aufgebaut wird.
wellcome ersetzt keinerlei Fachleute, Pflegedienste, Hebammen oder Beratungsstellen sondern ist auf diese Weise eine Art moderne Nachbarschaftshilfe.
wellcome ist eine gGmbH mit Sitz in Hamburg. In Schleswig-Holstein existiert zurzeit an insgesamt 21 Standorten ein wellcome-Angebot.
Jede Familie mit einem Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten kann unbürokratisch Hilfe von wellcome per Telefon, E-Mail oder per Post anfordern. Eine schriftliche Antragstellung oder Vorlage von Nachweisen/ Belegen ist nicht erforderlich.
Nähere Informationen und Angaben zu den Ansprechpartnerinnen vor Ort erhalten Sie unter:

www.wellcome-online.de


Jede Familie mit einem Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten kann unbürokratisch Hilfe von wellcome per Telefon, E-Mail oder per Post erhalten. Eine schriftliche Antragstellung oder Vorlage von Nachweisen/ Belegen ist nicht erforderlich.

Ansprechpartnerin für Schleswig-Holstein
Ansprechpartnerin für Schleswig-Holstein: Frau Julia Blank
Lornsenstr. 12, 24105 Kiel
Tel.: 0431 – 248 90 50
Fax: 0431 – 248 90 55
schleswig-holstein@wellcome-online.de

Lokale Netzwerke

Kinderschutz findet vor allem vor Ort in den Kommunen statt. Sie haben eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von vernetzten Strukturen früher Hilfen .Gute Beispiele zeigen, dass die Vernetzung, Koordinierung und Bündelung aller Aktivitäten vor Ort eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg von unterstützenden Maßnahmen und einen effektiven Kinderschutz ist. So unterschiedlich die Ursachen
für riskante Entwicklungen sind, so unterschiedlich sind daher auch die Anwendungsbereiche eines kommunalen Netzwerkes zur Sicherung des
Kindesschutzes. Die Entscheidung, welche Akteure ein solches Netzwerk umfasst, muss daher immer vor dem Hintergrund der vor Ort gegebenen Problemlagen, vorhandenen Ressourcen und Kooperationsformen getroffen werden.
Ein Rahmen für die Strukturen der lokalen Netzwerke wurde in Schleswig-Holstein mit dem § 8 des im April 2008 in Kraft getretenen Kinderschutzgesetzes gesetzt. Dieser sieht vor, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein lokale Netzwerke Kinder- und Jugendschutz für frühe und rechtzeitige soziale und gesundheitliche Hilfen und Leistungen für Schwangere, Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter eingerichtet werden.

Ansprechpartnerin: Stefanie Sommer, VIII 311,
Email: stefanie.sommer@sozmi.landsh.de,
Tel-Nr.: 0431-988-5644

Familienhebammen

Eine wichtige Akteurin im Bereich der frühen Hilfen ist die Familienhebamme. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit mehr als 50 Familienhebammen, die in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen. Familienhebammen beschreiben sich selber als „...staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und
Kind fördert." Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen. Familienhebammen betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, die gesundheitlichen oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sind. Die Betreuung findet in der Regel im vertrauten häuslichen Bereich statt.
Zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen einer Hebamme, die von den Krankenkassen gezahlt werden, umfassen die Aufgaben der Familienhebammen vor allem die psychosoziale Beratung mit Blick auf die ganze Familie sowie die Vermittlung anderer Hilfs- und Unterstützungsangebote. Die Familienhebammen müssen dabei eng mit allen in Frage kommenden Institutionen und medizinischen Diensten sowie karitativen Einrichtungen zusammen arbeiten. Sie sind daher auch in den nach dem Kinderschutzgesetz zu gründenden lokalen Netzwerke ein zu beteiligender Akteur.

Ansprechpartnerin: Stefanie Sommer, VIII 311,
Email: stefanie.sommer@sozmi.landsh.de,
Tel-Nr.: 0431-988-5644

Kooperationskreise

Bei der Aufarbeitung der tragischen Fälle von vernachlässigten, verwahrlosten und misshandelten Kindern in den letzten Jahren zeigte sich – insbesondere bei den Fällen, in denen die betroffenen Kinder bzw. ihre Familien bereits durch das Jugendamt betreut wurden -, dass es bei der Sorge für gefährdete Kinder bzw. Jugendliche in besonderer Weise auf die Zusammenarbeit aller für die Betreuung der Kinder bzw. Familien zuständigen Personen und Institutionen ankommt. Der Landesgesetzgeber schreibt daher in § 12 des schleswig-holsteinischen
Kinderschutzgesetzes als institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit jugendhilfeexternen Stellen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeiten ggf. Kenntnisse über Kindeswohlgefährdungen erlangen, so genannte Kooperationskreise vor.

Das Kinderschutzgesetz finden Sie hier
Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein

Gemäß Absatz 1 obliegt es den örtlichen Jugendämtern, Kooperationskreise in den Kreisen und kreisfreien Städten einzurichten, sofern solche noch nicht bestehen. Teilnehmer der Kooperationskreise sind neben den Jugendämtern die Gesundheitsämter, die Schulen, Polizei und Ordnungsbehörden und die Staatsanwaltschaften. Außerdem genannt sind die Gerichte, insbesondere die Familiengerichte; mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit wurde allerdings hier von einer Verpflichtung zur Teilnahme an den Kooperationskreisen abgesehen.
Die Aufgabe der Kooperationskreise besteht darin, die erforderlichen Strukturen sicherzustellen, so dass bei Kindeswohlgefährdungen die erforderlichen Informationen schnell, reibungslos und lückenlos an die jeweils zuständigen Behörden weitergegeben werden können (Absatz 3). Die mindestens jährlichen Treffen dienen dem Aufbau solcher Strukturen; die für die Kooperation wichtigen Personen sollen sich gegenseitig kennenlernen, Schwachstellen in der Kooperation sollen erkannt und - daraus abgeleitet - Verbesserungen in der Information und
Kooperation entwickelt werden.

Ansprechpartner für die Kooperationskreise sind die örtlichen Jugendämter. Adressen Kinder- und Jugendschutzstellen in Schleswig-Holstein

Zusatzinformationen

Kontakt




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