Datenschutz

Auch wenn es in der öffentlichen Diskussion oft so dargestellt wird, stehen sich Datenschutz und Kinderschutz nicht als zwei Gegensätze gegenüber. Viele Klientinnen und Klienten offenbaren sich mit ihren Sorgen und Problemen gegenüber den Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe nur deshalb, weil sie wissen, dass ihre Angaben vertraulich behandelt werden. Der spezielle kinder- und jugendhilferechtliche Datenschutz ermöglicht es, dass ein Vertrauensverhältnis entsteht, welches für einen erfolgreichen Hilfeprozess notwendig ist. Insofern
unterstützt der Datenschutz den Kinderschutz. Der Datenschutz muss grundsätzlich aber dann zurücktreten, wenn eine akute
Gefahr für Leib oder Leben eines Kindes abgewendet werden muss.
Ausnahmen in den datenschutzrechtlichen Regelungen stellen sicher, dass im Interesse des Kindeswohls im erforderlichen Umfang Informationen zwischen den Beteiligten (Jugendhilfe und Gesundheitswesen, Schule, Kindertageseinrichtungen, Justiz,
Polizei) ausgetauscht werden können.

Für eine Vertiefung zu diesem Thema mit der Benennung und Erläuterung der betreffenden Vorschriften empfehlen wir die Lektüre der Broschüre „Datenschutz und familiäre Gewalt“ Mehr lesen

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf den Seiten des Unabhängigien Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Mehr lesen www.datenschutzzentrum.de

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