Informationen zu den Themen Kinder, Jugend und Familie
Ansprechpartner und Unterstützung für ehemalige Heimkinder
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 Unrecht und Leid zugefügt wurde, Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung.
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Aktuelle Fachtagungen
Informationen/Dokumentationen zu aktuellen Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen des Sozialministeriums und der Kooperationspartner.
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Kinderschutz in Schleswig-Holstein
Das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein ist am 1. April 2008 in Kraft getreten und ist bundesweit das erste Kinderschutzgesetz dieser Art. Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Themen des Kinderschutzes in Schleswig-Holstein.
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Kinder- und Jugendhilfe
Allgemeines unter anderem Informationen zu den Runden Tischen zum Landesfürsorgeheim Glückstadt sowie Informationen zu den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte und zur Jugendhilfeplanung finden Sie hier.
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Landesjugendamt
Die Abteilung Jugend, Familie, Senioren und gesellschaftliche Teilhabe / Landesjugendamt des Sozialministeriums ist Landesjugendamt als oberste Landesjugendbehörde.
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Informationen für Familien
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen interessanten Themen für Familien.
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Fortbildungsprogramm 2012
Hier finden Sie das aktuelle Fortbildungsprogramm 2012. Das Fortbildungsprogramm umfasst die Bereiche Kinder- und Jugendschutz - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Schwangerschaft, Familie und Erziehung…
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Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Informationen zu den Themen Kooperation Jugendhilfe und Schule, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kulturelle Jugendbildung und Geschlechtergerechte Jugendarbeit finden Sie hier.
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Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe mit Verfassungsrang. Der gesetzliche Jugendschutz nimmt vordringlich Unternehmen, Gewerbetreibende und gesellschaftliche Institutionen in die Verantwortung für das Vermeiden von Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Ziel des präventiven Jugendschutzes ist es, junge Menschen und deren Eltern zu befähigen, sich bzw. ihre Kinder vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
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