Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 2003 ist bezüglich des Rauchens von Jugendlichen geändert worden. Seit dem 1. September dürfen nur noch Erwachsene in der Öffentlichkeit rauchen. Eine aktuelle Tabelle mit einem Überblick über diese und weitere wichtige Regelungen des Jugendschutzgesetzes finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.
Bei Fragen wenden Sie sich im Jugendministerium an Gyde Hansen, Telefon 0431 988-2450, E-Mail: gyde.hansen@sozmi.landsh.de oder an den Jugendschutzbeauftragten Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, Kontaktdaten siehe rechte Seite.

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