Internationale Jugendarbeit
Begegnung und Kooperation über Grenzen hinweg
Internationale Jugendbegegnungen zeichnen sich durch eine Vielfalt der Programmformen aus. Gemeinsame Aktivitäten bei Spiel, Sport und kulturellen Programmen sowie gemeinsames Engagement junger Menschen aus verschiedenen Ländern leisten einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und zur Zusammenarbeit über Grenzen hinweg - darüber hinaus entstehen Freundschaften und neue Kontakte.
Bereicherung durch Begegnung
Die Erlangung von Kenntnissen über andere Kulturen, Gesellschaftsordnungen und Lebensverhältnisse fördern bei den Teilnehmenden den Abbau von möglichen Vorurteilen und das Verständnis für ein einiges Europa mit seinen unterschiedlichen und multikulturellen Facetten. Die Intensivierung von Begegnungen junger Menschen aus Schleswig- Holstein, den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainer-Staaten ist Ziel des Internationalen Jugendaustausches.
Besonderer Schwerpunkt der internationalen Jugendarbeit ist die Zusammenarbeit mit den Staaten der Europäischen Union und aufgrund der geographischen Lage von Schleswig-Holstein mit den Ostsee-Anrainer-Staaten. Für den Internationalen Jugendaustausch stehen folgende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung: Aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein können gefördert werden:
⇒ Internationale Jugendbegegnungen
⇒ Internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe,
⇒ Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit
⇒ Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Ostseeraum
Anträge sollen bei der Bewilligungsbehörde grundsätzlich bis zum 01. März eines jeden Jahres gestellt werden.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Das Land fördert außerschulische bi-, tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Jugendgruppen aus Schleswig-Holstein und aus dem Ausland mit gemeinschaftsbildendem Charakter, Veranstaltungen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Veranstaltungen von besonderer jugendpolitischer Bedeutung sowie Maßnahmen der politischen, ökologischen oder kulturellen Jugendbildung im Ostseeraum.
Richtlinien zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches
Einzelheiten entnehmen Sie den Richtlinien zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10. Dezember 2009
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Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Förderungsmöglichkeiten für internationale Jugendbegegnungen. Eine Übersicht können Sie dem Faltblatt Internationaler Jugendaustausch entnehmen, das hier als pdf-Datei heruntergeladen werden kann
Flyer Internationaler Jugendaustausch
Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP)
Alle nicht bundeszentral organisierten Jugendgruppen und Verbände sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kreisangehörige Städte und Gemeinden können Bundesmittel beantragen für
Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit:
⇒ Maßnahmen von besonderer jugendpolitischer Bedeutung,
⇒ Maßnahmen im Rahmen von Regierungsabsprachen und sonstigen bilateralen Sonderprogrammen,
⇒ Maßnahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Beratungseinsätze von Fachkräften der Jugendhilfe im Ausland
Dabei ist zu beachten, dass
⇒ für deutsch-israelische Begegnungen das Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch ConAct,
⇒ für deutsch-tschechische Begegnungen das Koordinierungszentrum deutschtschechischer Jugendaustausch TANDEM und
⇒ für deutsch-russische Begegnungen die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
zuständig ist.
Die Antragstellung erfolgt bis Ende September des Vorjahres der Durchführung der Maßnahme über die Landeszentralstelle (Ministerium) für die Länder Israel, Tschechien und Russland, für die übrigen Länder bis Ende Oktober.
Förderung aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW)
Das DPJW verfolgt das Ziel, den bestehenden Jugendaustausch zu erweitern und zu vertiefen und neue Initiativen zu ermöglichen. Das Verständnis füreinander soll verbessert, Vorurteile überwunden, Versöhnung ermöglicht und die gemeinsame Verantwortung deutscher und polnischer junger Menschen für die Gestaltung der Zukunft eines freien Europa gefördert werden.
Gefördert werden können
⇒ Gemeinsame Projekte mit Begegnungscharakter (Jugendbegegnungen)
⇒ Fachprogramme/Programme für Multiplikatoren des Jugendaustauschs
⇒ Gedenkstättenfahrten
⇒ Trilaterale Projekte
Planungsanmeldungen müssen bis Ende November, Anträge bis zum 01. März eines jeden Jahres bei der Landeszentralstelle (Ministerium) vorliegen.
Förderung aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW)
Das DFJW steht im Dienste der deutschen und französischen Jugend und soll helfen, die Bande zwischen der Jugend der beiden Länder enger zu gestalten. Gegenseitiges Kennen lernen, Verständigung, Solidarität und Zusammenarbeit sind die ständigen Ziele des Jugendwerks.
Im Allgemeinen können gefördert werden
⇒ Begegnungen am Ort des Partners,
⇒ gemeinsame Begegnungen an einem dritten Ort.
Planungsanmeldungen müssen bis Ende November, Anträge bis zum 01. März eines jeden Jahres der Landeszentralstelle (Ministerium) vorliegen.
Förderung aus dem EU-Programm JUGEND IN AKTION
Mit dem Programm JUGEND IN AKTION sollen gemeinnützige Projekte für junge Menschen, Jugendgruppen, die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen, gemeinnützige Organisationen und Verbände und in bestimmten begründeten Fällen sonstige im Jugendbereich tätige Partner unterstützt werden. Die Aktionsbereiche des neuen Programms sind:
Aktion 1 - Jugend für Europa
Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst
Aktion 3 - Jugend in der Welt
Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen
Aktion 5 - Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
Anträge sind direkt bei JUGEND für Europa, Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, zu stellen.
Ansprechpartnerin im Ministerium:
Jutta Olschewsky, Telefon: 0431 988-7432, E-Mail: jutta.olschewsky@sozmi.landsh.de.