Stiftung Familie in Not
Allgemeine Informationen
1979 hat Schleswig-Holstein als eines der ersten Bundesländer die Stiftung "Familie in Not" eingerichtet.
Die Geschäftsstelle der Stiftung ist im Sozialministerium angesiedelt, sie bietet für Familien mit Kindern, allein stehende Frauen und Männer mit Kindern sowie allein stehende schwangere Frauen in Schleswig-Holstein folgende Hilfeleistungen:
- Vermittlung von Hilfen anderer Stellen
- Gewährung von Zuschüssen und Darlehen.
Die Satzung und die Förderungsgrundsätze der Stiftung finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.
Die am häufigsten gewährte Hilfe ist ein zinsloses Darlehen. Die Leistungen der Stiftung sind Hilfe zur Selbsthilfe, sie werden vor allem gewährt, wenn der Wille zur Selbsthilfe erkennbar ist. Voraussetzung ist auch, dass nach einer einmaligen Hilfe über die Stiftung eine gesicherte Lebensführung mit eigenem Einkommen und gesetzlichen Hilfen zu erwarten ist.
In der Regel erhält die Stiftung Familie in Not die Stiftungsanträge über die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Dieses Verfahren hat sich insbesondere seit der Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bewährt, da die Schuldnerberatungsstellen vor der Beantragung einer Stiftungshilfe prüfen, ob Verbraucherinsolvenz- oder Stiftungshilfe sinnvoller erscheint. Dabei werden finanzielle Erwägungen und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Durch Spenden kann jeder dabei helfen, bedürftige Kinder in Schleswig-Holstein zu unterstützen.
Spendenkonto der Stiftung „Familie in Not“, Kontonummer: 4049999, Bankleitzahl: 21060237, Evangelische Darlehnsgenossenschaft e.G..
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