Beratungsangebote für schwangere Frauen und werdende Väter
Schwangerschaftsberatung
Alle Frauen können sich im Falle einer Schwangerschaft - neben der medizinischen Betreuung durch die Ärztin oder den Arzt - durch die Gesundheitsämter und durch die anerkannten Beratungsstellen der freien Träger beraten lassen. Eine Schwangerschaft bedeutet für Frauen einen beträchtlichen Einschnitt in ihrem Leben - sei die Schwangerschaft nun gewollt oder ungewollt. Deshalb können sich alle Frauen im Falle einer Schwangerschaft beraten lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Schwangerschaftskonflikt vorliegt oder nicht.
Ist die Frau jedoch in einem Schwangerschaftskonflikt, wird die anerkannte Beratung gemäß Paragraf 219 Strafgesetzbuch (StGB) von anerkannten Beratungsstellen freier Träger, beratenden Ärztinnen und Ärzten und kommunalen Beratungsstellen in allen Teilen des Landes angeboten und durchgeführt. Anschließend wird der so genannte "Beratungsschein" ausgestellt, der zu einem Abbruch berechtigt.
Die Beratungsstellen des Caritasverbandes bieten nur die allgemeine Beratung nach Paragraf 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) an und stellen keine für einen Abbruch erforderliche Beratungsbescheinigung aus.
Das Land Schleswig-Holstein fördert diese wohnortnahen Beratungsstellen; durch Personal- und Sachkostenzuschüsse wird damit ein plurales und ausreichendes Angebot sichergestellt.
Informationsmaterialien
Folgende Informationsmaterialien stehen auf der rechten Seite unter „Weitere Informationen“ zum Download zur Verfügung und können z.T. im Ministerium bestellt werden.
- Informationen über Angebote und Leistungen der Schwangerschaftsberatungsstellen und Hebammen finden Sie im Faltblatt "Beratung und Hilfe für schwangere Frauen“.
- Für Schwangere im Konflikt gibt die Broschüre „Beratung und Hilfe im Schwangerschaftskonflikt“ die wichtigsten Informationen und Adressen.
- Die Postkarte "Liebe und andere Umstände" dient der speziellen Bewerbung der Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen für die Zielgruppe der Jugendlichen.
- In der Box "Weiterführende Links": Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG).
Beratungsadressen
Adressen der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungstellen sowie der Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, finden Sie in der Kontaktübersicht „Beratungsstellen“ in der Box "Weitere Informationen" auf der rechten Seite.
Veranstaltungen
Fachaustausch "Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen" am 1. Juli 2010
Ergebnisse des Fachaustausches "Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen" am 1. Juli 2010 im MASG
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