"Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen"

Ergebnisse des Fachaustausches "Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen" am 1. Juli 2010 im MASG

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit hat am 1. Juli 2010 die Vertreter der Schwangerschaftsberatungsstellen und die Koordinatoren der lokalen Netzwerke gem. § 8 Kinderschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein zu einem gemeinsamen Fachaustausch unter der Überschrift "Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen" eingeladen. Die Veranstaltung stieß auf breites Interesse und war sehr gut besucht.

Das Programm des Fachaustausches finden Sie im Einladungsflyer mehr lesen

Nach der Begrüßung durch Frau Dr. Duda, Leiterin der Abteilung für Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Bürgerbeteiligung / Landesjugendamt im MASG ergriff Herr Jörg Backes das Wort.
Herr Jörg Backes, Wissenschaftlicher Referent der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (kurz NZFH), stellt einführend die Entwicklungsgeschichte der Definition von „Frühen Hilfen“ dar. Ferner habe das NZFH durch die Durchführung von Modellprojekten sowie einer bundesweiten Bestandsaufnahme Früher Hilfen die Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen „entdeckt“. Dies sei auch auf einer bundesweiten Fachtagung in Bad Lauterberg im September 2008 deutlich geworden.

Die Teilnehmerinnen und TeilnehmerDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Deren wesentliches Ergebnis sei die Notwendigkeit einer Standortbestimmung für die Schwangerschaftsberatungs-stellen in Ihrer Brücken-funktion zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe gewesen.
Anschließend stellt Herr Backes kurz die Inhalte des Standortbestimmungspapiers vor, welches voraussichtlich ab August 2010 über die Homepage des NZFH (www.fruehehilfen.de) zu beziehen ist.

Der Vortrag von Herr Backes kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden mehr lesen
Die Homepage des NZFH finden Sie hier mehr lesen

Anschließend hat Frau Anke Urner vom Caritasverband Frankfurt von ihren Erfahrungen in der Schwangerenberatung mit dem thematischen Schwerpunkt auf Gewalt gegen Schwangere erzählt. Sie hat über die Gründung des Netzwerks „Gewalt gegen Schwangere“ referiert sowie die Herausforderungen und Grenzen der Schwangerenberatung in der Praxis veranschaulicht, was vor allem mit Blick auf die Inhalte des Standortbestimmungspapiers von Interesse gewesen ist. Die KollegInnen in Frankfurt haben bereits in 2005 die besondere Rolle der Schwangerschaftsberatungsstellen bei (möglicher) Kindeswohlgefährdung erkannt und aus der Praxis heraus Qualitätsstandards sowie Handlungsschritte definiert und erfolgreich umgesetzt.

Der Vortrag von Frau Urner kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden mehr lesen

Mit Blick auf die thematische Verortung der Frühen Hilfen in Schleswig-Holstein in die Lokalen Netzwerke gem. § 8 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein (Kinderschutzgesetz) hat Herr Meissner den Umsetzungsstand der lokalen Netzwerke Kinder- und Jugendschutz im Kreis Dithmarschen skizziert. Auch gab er einen Überblick über die Abgrenzung zu den Kooperationskreisen nach § 12 Kinderschutzgesetz. Er hat den TeilnehmerInnen einen anschaulichen Einblick in die Herausforderungen bei der Gründung von Netzwerken sowie ihre inhaltlich Ausgestaltung und personelle Besetzung gegeben.

Der Vortrag von Herrn Meissner kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden mehr lesen

In der sich anschließenden Diskussion wurden die Teilnehmenden aufgefordert von ihren Netzwerkerfahrungen im Bereich der Frühen Hilfen und der lokalen Netzwerke zu berichten. Es meldeten sich aus den Kreisen Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Pinneberg, Flensburg und Kiel Beraterinnen und kommunale Vertreter bzw. Netzwerkkoordinatoren zu Wort.


Insgesamt wurden folgende Punkte deutlich:

· Als Anreiz für die Netzwerkteilnahme wäre grundsätzlich an einen fachlichen Input mittels eines Vortrages zu denken.
· Die Einbindung der Ärzte in die Netzwerke sei schwierig. Für sie könnten zusätzlich Anreize geschaffen werden (Anerkennung der Netzwerktreffen als Fortbildung, fachlicher Vortrag). Auch sind persönliche Kontakte sehr wichtig.
· Die Netzwerkarbeit erfolgt in Schleswig-Holstein auf unterschiedlichsten Wegen zu den unterschiedlichsten Themen und Schwerpunktsetzungen. Die Vermeidung von Doppelstrukturen, das Wissen voneinander und eine koordinierte Abstimmung spiele eine entscheidende Rolle. Anhand der vorgetragenen Praxiserfahrungen hat sich herausgestellt, dass die Netzwerkkoordinierung bei einem öffentlichen Träger sinnvoll sein kann (Sicherstellung des erforderlichen Personaleinsatzes, kontinuierliche Netzwerkarbeit).
· In einigen Kreisen und kreisfreien Städte sind bereits vor vielen Jahren Netzwerke mit ähnlichen Inhalten gegründet worden. Es geht nun darum, regionale Lösungen zu finden, um die neuen gesetzlichen Anforderungen des KiSchG mit den bestehenden Netzwerken in Einklang zu bringen.
· Es gibt einen Bedarf an landesweiten Treffen von KoordinatorInnen, die Netzwerke gem. § 8 Kinderschutzgesetz oder andere Netzwerke im Bereich der Frühen Hilfen koordinieren.




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