Sozialminister Garg: Haushaltskonsolidierung ist Basis für verantwortungsvolle Sozialpolitik

KIEL. Sozialminister Dr. Heiner Garg erläuterte heute (11. Juni) Hintergründe zur geplanten Haushaltskonsolidierung im Bereich der Sozialpolitik:

Auch für die Sozialpolitik ist eine Kurskorrektur unverzichtbar, damit auch zukünftig notwendige Hilfen gewährt werden können. Die demografische Entwicklung verstärkt den Handlungsdruck. Denn in einer älter werdenden Gesellschaft erhöhen sich naturgemäß die Anzahl der auf Hilfen angewiesenen Menschen und damit auch die Kosten. Eine Konsolidierung ist die Basis einer verantwortungsvollen Sozialpolitik.“

Von den Ausgaben des Sozialministeriums werden über 80 % für bundesgesetzliche Leistungen bereitgestellt. Um die Aufgaben dauerhaft sicherzustellen, sind Einschnitte oder Umstrukturierungen in verschiedenen Bereichen notwendig. Im Sozialministerium selbst wird beispielsweise jede fünfte Stelle – insgesamt 62 – bis 2020 wegfallen.

Im Anhang finden Sie Informationen über vorgesehene Veränderungen und Ziele für die Jahre 2011/2012 im Bereich des Sozialministeriums.

Hintergrund

Mehr als 24,5 Milliarden Euro Schulden hatte Schleswig-Holstein Ende 2009. Mehr als 1,1 Milliarden Euro wird das Land voraussichtlich in diesem Jahr alleine für Zinsen ausgeben. Dies muss sich ändern, sonst droht dem Land die Handlungsunfähigkeit. Der Landtag hat daher eine so genannte Schuldenbremse in der Verfassung verankert. Ziel ist es, ab 2020 ohne neue Schulden auszukommen. Die von der Landesregierung eingesetzte Haushaltsstrukturkommission hat Vorschläge entwickelt, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Fest steht, dass es in allen Politikfeldern zu einer Reduzierung von Ausgaben kommen muss.

Eingliederungshilfe: Hilfen für Menschen mit Behinderung langfristig sichern

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. In Schleswig-Holstein erhalten mehr als 20.000 Menschen mit Behinderungen diese Hilfen, auf die sie nach dem Sozialgesetzbuch XII Anspruch haben. Zum Beispiel in Form von ambulanten Hilfen, in stationären Einrichtungen wie Werkstätten oder in integrativen Kindergärten. Mit mehr als 500 Millionen Euro jährlich ist die Eingliederungshilfe der größte Ausgabenbereich des Sozialministeriums. In der Vergangenheit waren in einem Landesrahmenvertrag, der in erster Linie zwischen kommunalen Landesverbänden und Wohlfahrtsverbänden ausgehandelt wird, die Rahmenbedingen festgeschrieben. Alle Beteiligten, dazu gehören auch die privaten Anbieter sozialer Dienste, einigten sich Ende Mai darauf, neue Rahmenbedingungen – spätestens bis Ende 2012 – zu schaffen. Bis dahin wurde eine maximale Begrenzung des Kostenanstiegs auf ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Kostensteigerung festgeschrieben (0,9 % in 2011 und 1,0 % in 2012). Gemeinsames Ziel ist es, die Eingliederungshilfe effektiver zu gestalten, wohnortnahe Leistungsangebote zu schaffen und ein Finanzierungssystem zu entwickeln, das mehr Flexibilität ermöglicht. Zugleich soll der Kostenanstieg dauerhaft gebremst werden, um so die Hilfen für Menschen mit Behinderungen langfristig sichern zu können. Andernfalls droht eine Verdopplung der Kosten innerhalb von 10 Jahren. „Die getroffene Vereinbarung ist eine verlässliche Grundlage für die Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein“, sagte Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, anlässlich der Einigung Ende Mai.

Blindenhilfe/ Landesblindengeld

Die laut Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel für blinde Menschen sinken im kommenden Jahr um rund 5 Mio. Euro.

Weniger Ausgaben beim einkommensunabhängigen Blindengeld (-9,3 Mio) stehen mehr Mittel bei der einkommensabhängigen Blindenhilfe (+ rund 4 Mio) gegenüber.

Kein Bedürftiger wird alleine gelassen Blinde Menschen, deren Einkommen und Vermögen gesetzlich festgelegte Grenzen unterschreitet, haben Anspruch auf Blindenhilfe. Das war in der Vergangenheit so und wird auch so bleiben. Die Blindenhilfe ist eine sozial-gesetzliche Leistung und beträgt monatlich bis zu 610 Euro für Erwachsene und bis zu 305 Euro für Kinder und Jugendliche. Bei der Ermittlung der Höhe der Unterstützung wird das eigene Einkommen berücksichtigt. Eine weitere Unterstützungsleistung für blinde Menschen in Schleswig-Holstein ist das Landesblindengeld. Es wird vom Land bezahlt, unabhängig davon, welches Einkommen ein blinder Mensch hat. Diese Unterstützung soll ebenfalls dabei helfen, Nachteile, die durch die Sehbehinderung entstehen, auszugleichen. Ab 2011 soll das Landesblindengeld von derzeit monatlich 400 Euro bei Erwachsenen auf 200 Euro reduziert werden - bei Kindern und Jugendlichen soll das derzeitige Niveau von 200 Euro erhalten bleiben. Die Kürzung (insgesamt rund 9 Millionen Euro) wirkt sich in der Regel nur bei blinden Menschen mit höheren Einkommen oder Vermögen auf das monatlich zur Verfügung stehende Geld aus. Bei blinden Menschen mit niedrigen, mittleren oder keinem Einkommen kann diese Kürzung über eine entsprechende Erhöhung der Blindenhilfe vollständig ausgeglichen werden. Betroffene müssen dazu Anträge stellen. Wer zum Beispiel bisher Einkommen und Unterstützungsleistung bis zu einer Höhe von 1900 Euro (netto) oder weniger im Monat zur Verfügung hatte, wird zukünftig den entsprechend identischen Betrag erhalten können. In der Regel wird es erst bei Einkommen oberhalb 1900 Euro (Netto) keine Ausgleichsmöglichkeit durch Blindenhilfe geben. Zum Hintergrund: Blindenhilfe wird nach dem Sozialgesetzbuch XII grundsätzlich solange nicht gezahlt, solange andere Leistungen vorrangig gezahlt werden. Das Landesblindengeld gehört zu einer solchen vorrangigen Leistung, ebenso wie das eigene Einkommen oder Vermögen. Es ist also zu erwarten, dass mehr blinde Menschen zukünftig Blindenhilfe in Anspruch nehmen werden. Das Land hat daher die dafür vorgesehene Mittel um rund 4 Millionen erhöht. Der Landesrechnungshof hatte das Nebeneinander zwischen einkommensabhängigen und einkommensunabhängiger Hilfe bemängelt und darüber hinaus festgestellt, dass blinden Menschen, die nicht bedürftig sind, zuzumuten sei, ihre durch Blindheit verursachten Mehraufwendungen aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen zu tragen.

Krankenhausfinanzierung: Klare Verhältnisse für dauerhafte Investitionen
Das Land beteiligt sich neben den Kommunen jährlich an den Investitionskosten für Baumaßnahmen der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung entschieden, die jährlichen Investitionen nicht mehr direkt zu bezahlen, sondern neue Schulden für die Finanzierung der Einzelprojekte aufzunehmen und dafür lediglich die Zins- und Tilgungsleistung zu zahlen. Was im Jahr 2002 kurzfristig den Landeshaushalt entlastete, droht die Krankenhausfinanzierung langfristig zu sprengen: 2010 liegt die dadurch addierte jährliche Schuldendienstrate bei 32,9 Millionen Euro. Aber bereits im Jahr 2013 müsste das Land nach diesem Modell eine höhere Summe (51,2 Millionen) für Tilgung und Zinsen aufbringen, als für die tatsächlichen Investitionen in Krankenhäuser vorgesehen war (50 Millionen). Bis zum Jahr 2025 würde die Summe für Zinsen und Tilgung auf über 80 Millionen anwachsen. Um die Krankenhausfinanzierung wieder auf ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungsmodell zu stellen, sollen Neuinvestitionen ab 2011 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 40 Mio. € jährlich aus dem Zweckvermögen Wohnungsbau des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert werden. Da es sich um landeseigenes Vermögen handelt, werden hierdurch keine neuen Schulden mehr durch Kreditaufnahme – wie bisher – am Kapitalmarkt gemacht. Parallel dazu stellt das Land 40 Millionen Euro jährlich bereit, um mit diesen Mitteln die Zins- und Tilgungsleistungen der seit 2002 aufgelaufenen alten Schulden sowie die Rückzahlung an das Zweckvermögen langfristig zu finanzieren. Mit diesen Schritten will das Land die Krankenhausfinanzierung – auf abgesenktem Niveau (-20 %) – langfristig sicherstellen und schafft für die Krankenhausträger Planungssicherheit.

Jugendverbände/ Landesjugendring: Weiterhin Unterstützung

Der Landesjugendring (LJR) ist ein Zusammenschluss von zahlreichen Jugendverbänden. In diesen engagieren sich über 20.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Jugendverbände sind die Hauptanbieter von Ferien-, Freizeit- und Jugendbildungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein. Das Land hat Verbände und Landesjugendring in der Vergangenheit gefördert und wird dies auch zukünftig tun: Denn ihre Arbeit ist ein wichtiger Beitrag für die Jugendarbeit Schleswig-Holsteins. Zu den vorrangigen Zielen des Landesjugendrings gehört, „die Lebensbedingungen der Jugend und zukünftiger Generationen unter Beteiligung junger Menschen zu sichern und zu verbessern...“ (Auszug aus der Satzung des LJR). Diese Ziele liegen auf einer Linie mit dem Konsolidierungskurs des Landes: Gerade aus Verantwortung gegenüber der Jugend muss jetzt eine Umkehr eingeleitet werden: Nicht handeln würde bedeuten, die junge Generation mit einem Schuldenberg alleine zu lassen. Auch beim den Jugendverbänden und Landesjugendring sind Einschnitte notwendig. Um den Verbänden die Zeit für eine - vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung möglicherweise notwendigen - Straffung der Strukturen zu geben, soll im Jahr 2011 eine moderate Kürzung in Höhe von 3,4 % der Fördersumme erfolgen und 2012 eine weitere um 20,6 % (Landesjugendring 9,7% und 20,6%).

Freiwilliges Soziales Jahr: Plätze sollen erhalten bleiben
Das Freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein wichtiger Bestandteil sozialer Arbeit in Schleswig-Holstein – für Jugendliche und für Träger. Die Anzahl der Plätze des Freiwilligen Sozialen Jahrs sollen daher erhalten bleiben. Finanziert wird das FSJ in Schleswig-Holstein durch die Träger und das Land, unter bestimmten Voraussetzungen kommen Bundeszuschüsse hinzu. Derzeit werden 708 Plätze mit je 1300 Euro im Jahr gefördert. Diese Zuwendungen sollen reduziert werden auf 1200 Euro pro Platz. Das bedeutet, dass den einzelnen Trägern pro Platz monatlich rund 8,50 Euro weniger zur Verfügung stehen als bisher, bei monatlichen Gesamtkosten von durchschnittlich rund 600 Euro pro Platz. Insgesamt betragen die geplanten Zuwendungen 850.000,0 € pro Jahr.

Altenpflegeausbildung: Mehr geförderte Ausbildungsplätze Infolge des demographischen Wandels ist ein Anstieg des Pflegebedarfs zu erwarten. Bereits jetzt bestehen in Schleswig-Holstein Engpässe an Pflegefachkräften. Das Land wird seinen Teil dazu beitragen, dem entgegen zu wirken. Neben der angestrebten Reform der Pflegeausbildung auf Bundesebene gehört dazu auch, dass die Zahl der vom Land geförderten Ausbildungsplätze in Schleswig-Holstein um 30 auf 1.200 erhöht werden soll. Die Landesförderung erfolgt mit bis zu 290 Euro pro Ausbildungsplatz und Monat. Diese Förderhöhe entspricht den Empfehlungen des Landesrechnungshofes und bleibt unverändert. Zusätzliche Kosten entstehen von rund 100.000 Euro pro Jahr.

Sozialverträge sollen verlängert werden

Die Sozialverträge I und II sind Grundlagen für die Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände. Damit wird eine Vielzahl von meist kleineren aber wichtigen Projekten wie Suchthilfe, Gewaltprävention oder Tafeln in Schleswig-Holstein gefördert. Diese Arbeit soll fortgeführt werden, die Verträge sollen daher mit einer abgesenkten Fördersumme verlängert werden, so der Vorschlag. Nach einer Umorganisation beim Sozialvertrag I – ein Bestandteil der Aufgaben mit einem Volumen von 750.000 soll ausgegliedert werden – sollen ab 2011 zwei Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bisher waren es 3,6 Millionen Euro. Beim Sozialvertrag II wird eine Reduzierung von 2,5 auf 2,1 Millionen Euro vorgeschlagen. Eine stärkere Einbindung der Kommunen wird angestrebt.

Arbeitsmarktförderung wird fortgesetzt

Die Arbeitsmarktförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit soll auf finanziell geringfügig geändertem Niveau fortgesetzt werden. Neben den Arbeitsmarktprogrammen des Bundes flankiert Schleswig-Holstein damit die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsentwicklung in Schleswig-Holstein. Die drei Programmschwerpunkte sind: die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigen, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Integration von Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt. Eine vorgenommene Nachjustierung soll dazu beitragen, dass die Förderung noch zielgenauer eingesetzt werden kann: Kleinere und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat von Schleswig-Holsteins Wirtschaft, daher verstärkt das Zukunftsprogramm Arbeit das Engagement in diesem Bereich. Weiterbildung und Qualifizierung stehen dabei im Mittelpunkt. Denn sie gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für Wachstum und damit für Arbeitsplätze. Das Volumen der jährlichen Förderung im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit beträgt rund 23 Millionen Euro.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | Telefax 0431 988-5344 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.masg.schleswig-holstein.de | Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.

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