"Von Mensch zu Mensch" - Organspendeinitiative für Schleswig-Holstein

Organspende macht Schule

„Organspende macht Schule!“ unter diesem Motto steht das Informationsangebot  des Sozialministeriums und der Techniker Krankenkasse für Schülerinnen und Schüler ab der 9.Klasse.

Das im Rahmen der Organspendeinitiatve „von Mensch zu Mensch“ konzipierte Programm beinhaltet ein Materialpaket für den Schulunterricht mit:

  • DVD + CD „Organspende macht Schule“
  • Broschüre „Entscheidung fürs Leben“
  • Organspendeausweis

Darüber hinaus kann Schulen Kontakt zu Experten und Betroffenen vermittelt werden, die im Unterricht für Fragen zur Verfügung stehen.
Das Material kann beispielsweise im Biologie- oder Philosophieunterricht sowie im Rahmen von Projektwochen genutzt werden.

Sie möchten das Material für Ihre Klasse bestellen? Sie haben noch Fragen zum Projekt? Dann schreiben Sie bitte an folgende E-Mailadresse: Anja.Ullrich@sozmi.landsh.de

Über "von mensch zu mensch"

„Kann meine Unterschrift ein Menschenleben retten? Wer hilft mir, sollte ich ein Organ brauchen? Kann ich schon als Jugendlicher einen Spendenausweis ausfüllen? Das sind Fragen, die durch die Initiative für Organspende Schleswig-Holstein beantwortet werden.

Das vom Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse (TK) entwickelte Programm „Von Mensch zu Mensch“ richtet sich vorrangig an junge Menschen und soll dazu ermutigen, Informationen und Diskussionen in ihre Familien und den Freundeskreis zu tragen.

Jeden Tag sterben Menschen, weil ein lebensrettendes Organ fehlt – auch bei uns. Derzeit warten in Schleswig-Holstein über 400 Patienten auf eine lebensrettende Organspende. Obwohl vier von fünf Bürgern der Organspende positiv gegenüberstehen, besitzen nur etwa 25 Prozent einen Organspendeausweis.

Gründe, warum potentielle Spender nicht zu Spendern werden sind entweder medizinische - zum Beispiel Infektionen - oder weil die Zustimmung der Angehörigen fehlt. Zum insgesamt positiven Trend in Schleswig-Holstein haben zahlreiche Aktivitäten der vergangenen Jahre beigetragen, wie z.B. die gesetzliche Verankerung von Transplantationsbeauftragten in den entsprechenden Kliniken und die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Organspendeinitiative „von Mensch zu Mensch“.

Weitere Informationen zur Iniitiative "Von Mensch zu Mensch" können Sie hier als pdf-dokument herunterladen: Flyer "von mensch zu mensch"

Einen Organspendeausweis und häufig gestellte Fragen und Antworten zur Organspende, zusammengestellt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklkärung, finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.

Einen Organspendeausweis und häufig gestellte Fragen und Antworten zur Organspende, zusammengestellt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklkärung, finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.

Organspende geht alle an

Organspende geht uns alle an. Jeden von uns kann es jederzeit treffen: Sei es, dass wir selbst, Angehörige oder Freunde plötzlich schwer erkranken und dringend ein Organ benötigen. Sei es, dass wir plötzlich für einen verstorbenen Angehörigen eine Entscheidung für oder gegen eine mögliche Organspende treffen sollen.

Jede und Jeder sollte sich mit dem Thema Organspende befassen und nach Möglichkeit auch eine Entscheidung treffen - wie immer sie auch aussehen mag. Bitte informieren Sie sich, denn Wissen hilft entscheiden. Bitte dokumentieren Sie Ihre Entscheidung auf einem Organspendeausweis. Sie finden den Organspendeausweis in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.

Es gibt heute viele Menschen, denen durch eine Organtransplantation das Leben gerettet, bei denen die Krankheit geheilt oder zumindest gelindert und die Lebensqualität entscheidend verbessert werden kann.

Jeder Mensch kann ganz überraschend betroffen sein und auf ein lebensrettendes Organ warten müssen. Wie das weitere Leben dann aussieht, wird davon abhängen, ob es ein passendes Spenderorgan gibt. Rund 12.000 Menschen warten in der Bundesrepublik auf ein Organspende, viele vergebens. Jeden Tag sterben mehrere Menschen, weil für sie kein lebensrettendes Organ bereit stand. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit der Frage einer möglichen Organspende auseinandersetzen, denn: Organe spenden kann Leben retten!

Es muss daher unser Ziel sein, möglichst viele Menschen über dieses Thema aufzuklären. Nur aufgeklärte Menschen können für sich eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen. Diese Entscheidung sollte dann auf einem Organspendeausweis auch schriftlich niedergelegt sein.

Gesetzliche Voraussetzungen

Zur Zeit wird das seit  1997 in Deutschland geltende Transplantationsgesetz novelliert. Die Neuregelung soll in der ersten Hälfte 2012 in Kraft treten. Das Transplantationsgesetzregelt alle wesentlichen Fragen zur Organspende Mit ihm wird eine klar ersichtliche Grundlage für die Organspende, die Organentnahme und die Organtransplantation geschaffen. Dabei schreibt das Gesetz eine Trennung dieser drei Bereiche vor. Sie finden das Gesetz in der Box "Weiterführende Links" auf der rechten Seite.

Es werden niemandem gegen seinen zu Lebzeiten erklärten Willen Organe oder Organteile entnommen. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, können die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.

Durch die Schaffung von Rechtssicherheit und mit der deutliche Trennung der einzelnen Bereiche war die Erwartung verknüpft, dass dieses eine Zunahme der Organspendebereitschaft bewirkt. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass sich die Erwartungen auf eine deutliche Zunahme der Organspenden bisher leider nicht erfüllt haben. Die Schere zwischen dem Bedarf an Spenderorganen und den tatsächlich durchgeführten Transplantationen klafft immer weiter auseinander.

Organspende geht jeden an

Für manche Menschen berühren die gesetzlichen Regelungen der Transplantation menschliche Urängste. Es gibt viele Gründe, warum das so ist. So haben viele Menschen Angst, sich mit der Möglichkeit einer schweren Erkrankung, mit dem eigenen Sterben oder dem Tod eines nahen Angehörigen auseinander zu setzen. Der Tod ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Thema, das ausgeklammert wird. Nach dem Tod als Organspender oder –spenderin zu dienen, demzufolge auch. Auf der anderen Seite darf uns die Angst derjenigen Schwerkranken, die auf ein lebensrettendes Organ warten, nicht unberührt lassen. Der Tod eines lieben Menschen ist immer schmerzlich. Sich zuvor nicht persönlich entschieden zu haben, ist für die Angehörigen, die in diesem Augenblick eine Entscheidung treffen müssen, unsagbar schwer. Eine Willensäußerung zu Lebzeiten erleichtert im Ernstfall den Angehörigen die Entscheidung.

Wir wissen aus Umfragen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung dem Thema Organspende aufgeschlossen gegenübersteht. Dennoch haben nur 14 Prozent ihre persönliche Entscheidung schriftlich festgehalten.

Wer kann Organe spenden?

Fast Jeder kann Organe spenden, also junge und alte Menschen. Es ist nicht notwendig, dass Sie sich heute ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach Ihrem Tod Organe und/oder Gewebe spenden möchten.

Wann kommt es zur Organspende?

Der Hirntod des Organspenders muss durch zwei dafür ausgebildete Ärzte oder Ärztinnen festgestellt werden. Diese müssen die vorgeschriebene Untersuchung unabhängig voneinander durchführen. Sie dürfen weder an der Organentnahme noch an der Transplantation beteiligt sein. Beim Hirntod sind alle Teile des Gehirns zerstört. Alle Aufgaben, die vom Gehirn gesteuert werden, sind damit unwiederbringlich erloschen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die eigene Atmung nicht mehr möglich ist. Aus diesem Zustand führt kein Weg zurück ins Leben. Deshalb wird der Hirntod als Tod des Menschen angesehen.

Ist die Feststellung des Hirntodes wirklich sicher?

Der Hirntod ist eindeutig feststellbar und von einer tiefen Bewusstlosigkeit sicher zu unterscheiden. Für die Hirntod-Feststellung gelten zudem strenge Vorschriften.

Bei Fragen können Sie sich auch an folgende Institutionen wenden:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln, Telefon 0221 8992-0
  • Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), Region Nord; Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Telefon 069-677328-1001.
  • Transplantationsbetroffene Schleswig-Holstein e.V. (TbSH); Günther Schulz, Adalbertstr. 43, 24106 Kiel, Telefon 0431 335553
  • Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO); Unter den Ulmen 98, 47137 Duisburg, Telefon 0203 442010.

Sie finden die Internetseiten in der Box "Weiterführende Links" auf der rechten Seite.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein gebührenfreies Infotelefon zur Organ- und Gewebespende sowie zur Transplantation eingerichtet. Es bietet die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch von einem geschulten Team Informationen und Antworten auf Fragen zur Organspende zu erhalten. Außerdem ist es Anlaufstelle für Anfragen von Journalisten, Krankenkassen, medizinischem Personal, Apothekern, oder aus Schulen, Behörden, Verbänden und Selbsthilfegruppen. Das Team des Infotelefons nimmt auch Bestellungen von kostenlosem Informationsmaterial entgegen und versendet Organspendeausweise.
Das Infotelefon ist unter der Rufnummer 0 800/ 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr besetzt."



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