Das Krebsregister Schleswig-Holstein
Aufgaben
Die Aufgaben des Krebsregisters bestehen in der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Interpretation von Daten über Krebsneuerkrankungen in Schleswig-Holstein. Damit soll es auch zur Bewertung präventiver und therapeutischer Maßnahmen beitragen. Eine wichtige Funktion erfüllt das Krebsregister auch dadurch, dass es bei vermuteten regionalen Häufungen auf der Basis genauer Zahlen die Situation kurzfristig analysieren und bewerten kann. Dies trägt ganz wesentlich zur Information und Versachlichung der Diskussion vor Ort bei.
Organisatorischer Aufbau
Das Krebsregister gliedert sich in die Vertrauensstelle und die Registerstelle. Die strikte räumliche und organisatorische Trennung der beiden Einrichtungen entspricht den hohen Anforderungen des Datenschutzes an die Sicherheit und den Schutz der sensiblen persönlichen Daten.
Die Vertrauensstelle ist bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein angesiedelt, die Aufgaben der Registerstelle wurden dem Institut für Krebsepidemiologie (IKE e.V.) übertragen. Die Vertrauensstelle ist die Kontaktstelle für die Ärztinnen und Ärzte. Sie bearbeitet die eingehenden Meldungen und leitet die tumorbezogenen Daten an die Registerstelle weiter. Die Registerstelle ist für die dauerhafte Speicherung und die Auswertung der epidemiologischen (krankheitsbezogenen) Daten zuständig.
Nationale und internationale Anerkennung
Die Registrierung von Krebserkrankungen erfolgt in Schleswig-Holstein seit Anfang 1998 flächendeckend. Innerhalb weniger Jahre ist es in Schleswig-Holstein gelungen, ein funktionsfähiges Krebsregister aufzubauen. Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) zählt das Krebsregister Schleswig-Holstein zu den sechs Krebsregistern in Deutschland, die eine landesweite Erfassungsquote von mehr als 90% aufweisen und damit als wissenschaftlich belastbar gelten. Dass das Krebsregister auch internationalen Ansprüchen genügt, zeigt sich in der Aufnahme als Vollmitglied in die IACR (International Agency of Cancer Registries), einer Einrichtung der Weltgesundheitsbehörde (WHO).
Nutzen
Gesundheitspolitik sowie Wissenschaft und Gesundheitsversorgung und profitieren in mehrfacher Hinsicht vom Krebsregister:
· Das Krebsregister liefert verlässliche Informationen zur Häufigkeit einzelner Krebsarten. Die Ergebnisse der Krebsregistrierung werden jedes Jahr in der Publikation „Krebs in Schleswig-Holstein“ (www.krebsregister-sh.de) veröffentlicht.
· Geäußerten Vermutungen über Krebshäufungen in einzelnen Gemeinden geht das Krebsregister gezielt nach. Bei Anfragen zu vermuteten Krebshäufungen kann das Krebsregister innerhalb weniger Tage ermitteln, ob tatsächlich eine statistisch signifikante Erhöhung des Krebsrisikos vorhanden ist.
· Krebsregisterdaten spielen eine wichtige Rolle für die wissenschaftliche Forschung. Das Krebsregister stellt seine Daten für Studien zur Ursachen- und zur Versorgungsforschung zur Verfügung.
· Krebsregister-Daten erlauben es, den Nutzen gesundheitspolitischer Maßnahmen, z. B. von Früherkennungsmaßnahmen, auf Bevölkerungsebene zu beurteilen.
· Zukünftig sollen Krebsregister-Daten verstärkt für die Qualitätssicherung und die Evaluation von bestehenden und neuen Versorgungsangeboten genutzt werden.
Rechtliche Grundlage
Grundlage für die Krebsregistrierung in Schleswig-Holstein ist das Landeskrebsregistergesetz. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung, veröffentlicht am 24.05.2006 im GVOBl. SH steht hier zum Herunterladen zur Verfügung
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