Krankenhausplan Schleswig-Holstein

Die vom Gesundheitsministerium geförderten Krankenhäuser werden in den Krankenhausplan aufgenommen. Dies trifft für die überwiegende Zahl aller Krankenhäuser zu. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit hat mit Wirkung zum 01. Januar 2010 den Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein erlassen; er ist spätestens nach Ablauf von 6 Jahren fortzuschreiben.

Der Krankenhausplan besteht aus in einen Allgemeinen Teil, einem Besonderen Teil und weiteren Anlagen mehr lesen

Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil umfasst die konzeptionelle Grundlage des Krankenhausplanes, die Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung, legt Planungsgrundsätze fest und bestimmt besondere Schwerpunkte und Fachbereiche. Weiter regelt der Allgemeine Teil die Ermittlung der bedarfsdeckenden Versorgungsstrukturen, die Psychiatrische Versorgung, die Zusammenarbeit mit Hamburg, bestimmt das Verfahren zu Planänderungen während des Planungszeitraumes und den Inhalt des Krankenhausplanungsblattes mehr lesen

Besonderer Teil

Der Besondere Teil beinhaltet eine Übersicht über die in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser, Krankenhausplanungsblätter der Plankrankenhäuser und Hochschulkliniken sowie Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag

Anlagen

Entwicklung der abteilungsbezogenen Fälle/Betten 2000–2010

Graphische Darstellung wesentlicher Entwicklungs-Parameter in der Krankenhausplanung

Fachrichtungsbezogene Standortkarten

Abkürzungsverzeichnis

Krankenhausplan als Download

Hier zum Herunterladen als pdf-Datei: Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein

Informationen über Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bieten auch die Internetseiten der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein, siehe Box "Weiterführende Links" auf der rechten Seite.

Das Verzeichnis der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland ist von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder jetzt als Gemein-schaftsveröffentlichung auf CD-ROM aufbereitet worden. Das Verzeichnis kann zum Preis von 49,00 Euro beim Statistischen Bundesamt heruntergeladen werden, den Link finden Sie in der Box "Weiterführende Links".

Die zum 1. Januar 2010 aktualisierten Planbetten- und Fallzahlen der Schleswig-Holsteinischen Krankenhäuser (Amtsblatt Schleswig-Holstein Nr. 3, 2010) finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.

Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen nach § 40 des Sozialgesetzbuches V erbringen, werden nicht in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. Auf der Internet-Seite der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (www.kgsh.de) befindet sich eine Übersicht über die Rehabilitationseinrichtungen in Schleswig-Holstein, die Mitglied der KGSH sind.

Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein

Die Investitionsförderung für Krankenhäuser ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem Krankenhaus-finanzierungsgesetz (KHG) und dem dazu gehörigen Ausführungsgesetz des Landes (AG-KHG) in der Verantwortung des Landes und der Kreise und kreisfreien Städte.

Die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf eine grundlegend neue Basis gestellt. An die Stelle der bis 2010 getätigten Schuldendienstfinanzierung über den Kapitalmarkt ist seit dem Jahr 2011 eine dauerhafte Finanzierung der Einzelbaumaß-nahmen aus dem Zweckvermögen Wohnungsbauförderung der Investitionsbank Schleswig-Holstein getreten. Diese Finanzierung erfolgt zinsfrei und ermöglicht eine kontinuierliche Bereitstellung der im Haushaltsgesetz beschlossenen Fördermittel. Ab dem Jahr 2011 werden in Schleswig-Holstein jährlich 40 Millionen € für Krankenhausbaumaßnahmen im Rahmen von Einzelprojekten gefördert. Die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung bezieht sich ausschließlich auf die Förderung dieser Einzelinvestitionen.

Hinzu kommen rund 42 Millionen für die Beschaffung von Anlagegütern und kleinen baulichen Maßnahmen als pauschalierte Fördermittel sowie weitere gesetzliche Fördermaßnahmen (wie z.B. die Förderung von Mietzahlungen), die wie bisher im Landeshaushalt ausgewiesen sind.
Das Gesamtmodell der Finanzierung stellt sicher, dass diese Mittel jeweils zur Hälfte vom Land und den Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufgebracht werden.
Das neue Modell bedeutet Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Erhaltung der Leis-tungsfähigkeit der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein für die Zukunft.

Weitere Informationen zu Krankenhäusern in Schleswig-Holstein




Diese Seite: